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Schmiddi 25.03.2008 23:15

Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...
 
Hallo!

Ich weiß - Rechtsberatung darf hier nicht, aber vielleicht ein paar Tips?

Eine Bekannte von mir will sich jobmäßig verändern und hat was neues gefunden, kann und soll am 1.5. anfangen. Sie hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende und ist daher heute mit Zettel zum Chef. Der hat die Annahme verweigert und will sie keinesfalls vor Ende Juni gehen lassen. Nu' ist sie ein großes "?"

Nach meiner Meinung geht das nicht - Cheffe schreibt damit doch den Arbeitsvertrag um, durch seine Weigerung verlängert er de facto ja die Kündigungsfrist. Was wiederum der Schriftform bedürfe - und meine Bekannte nicht hinnehmen muss. Oder?

Also was nun? Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Weil man muss ja die Annahme sicherstellen - und ein Einschreiben muss er ja einfach nicht annehmen...

Merkwürdige Situation - im Netz gibts Hunderte Seiten zu Kündigung: aber immer anders herum - Chef schmeißt raus... Bin für Hinweise dankbar!

Viele Grüße,
Andreas

Blackmike 25.03.2008 23:22

4 Wochen zum Monatsende heißt:

kündigt deine Bekannte bis zum 2.4 ist sie zum 30.4 aud dem vertrag raus.

Punkt.

Chef ist verpflichtet die Kündigung in Empfang zu nehmen. Ansonsten vom Anwalt der der gewerkschaft via Fax zustellen lassen.

Black

Sonnenkind 26.03.2008 00:11

Die Idee mit dem Gerichtsvollzieher hat aber Charme und funktioniert auch!:mrgreen:
Kost´ halt was, aber das ist der Spaß sicherlich wert, geh mal´von 25-40 € aus.

Außerdem: ein Arbeitnehmer kann IMMER gehen...man muß das nur durchziehen.
Gefahr besteht eigentlich nur dann, wenn Du so rar bist, daß man Deinen Nachfolger mit einer Ganzseiten-Anzeige in der FAZ suchen muß - aber dann hättest Du garantiert andere Kündigungsfristen. Sowas z.B. könnte einen Schadensersatzanspruch begründen, aber Theorie und Praxis...

Eyebecks 26.03.2008 00:33

Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).

Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).

twolf 26.03.2008 01:12

Einschreiben, eine Kündigung ist rechskräftig sobald du deinen willen kund getan hast, es reich einfach zu sagen ich kündige, und diese Kündigung kann auch nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden.

Aber mit einschreiben ist eigentlich absolut wasserdicht!

katmai 26.03.2008 01:13

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung - der Chef kann die Annahme gar nicht verweigern.

Gerichtsvollzieher ist die komplizierte Variante, wenn da noch ein Arbeitszeugnis dran hängt wäre ich da vorsichtig.

Sonst kann ich www.recht.de/phpbb für solche Fragen sehr empfehlen :)

Gruß,

katmai.

twolf 26.03.2008 01:13

Zitat:

Zitat von Eyebecks (Beitrag 631054)
Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).

Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).

Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.

rmaa-ismng 26.03.2008 01:14

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 631086)
Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.

Korrekt!

About Schmidt 26.03.2008 06:23

Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.

Gruß Wolfgang

Schmiddi 26.03.2008 07:40

Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!

Viele Grüße,
Schmiddi


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