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Alt 19.02.2008, 10:16   #1
chess
 
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Bern
Beiträge: 882
Ähnlicher Fall

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Hab mich daraufhin im Profil des Verkäufers umgesehen und festgestellt, dass der über 1000 Bewertungen hatte. Da war's natürlich vorüber mit dem Anfängerbonus und ich hab auf die Einhaltung des Vertrages gepocht.

Eigentlich hätte ich den damaligen Emailverkehr aufbewahren sollen. So viele neue Schimpfworte habe ich seither nie mehr gelernt! Geschickt hat er die Ware erst, als ich ihm rechtliche Schritte androhte.

Ich hätte übrigens damals nicht auf darauf bestanden, wenn ich nicht den Eindruck gehabt hätte, dass der Verkäufer einfach einen Dummen gesucht hat. Ob ich mir den ganzen Ärger noch mal antun würde.......vermutlich schon!
chess ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.02.2008, 13:05   #2
T.Hein
 
 
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Oberhessen
Beiträge: 997
Zitat:
Zitat von chess Beitrag anzeigen
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Hab mich daraufhin im Profil des Verkäufers umgesehen und festgestellt, dass der über 1000 Bewertungen hatte. Da war's natürlich vorüber mit dem Anfängerbonus und ich hab auf die Einhaltung des Vertrages gepocht.

Eigentlich hätte ich den damaligen Emailverkehr aufbewahren sollen. So viele neue Schimpfworte habe ich seither nie mehr gelernt! Geschickt hat er die Ware erst, als ich ihm rechtliche Schritte androhte.

Ich hätte übrigens damals nicht auf darauf bestanden, wenn ich nicht den Eindruck gehabt hätte, dass der Verkäufer einfach einen Dummen gesucht hat. Ob ich mir den ganzen Ärger noch mal antun würde.......vermutlich schon!
Na super, wunderst Du Dich wirklich über die Schimpfworte? Und was heist hier Anfängerbonus? Meinst Du Leute mit 1000 Bewerbungen machen keine Fehler?
Schon mal dran gedacht, dass den vielleicht ein Angestellter, die Frau oder Freundin gemacht hat?
Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt in diesem netten Forum unbeliebt zu machen, ich finde es arm und traurig, um nicht zu sagen unverschämt, sich an Fehlern und Irrtümern
anderer zu bereichern. Wo bitte ist der Unterschied zu Abmahnunternehmen, die sich,
Formaljuristisch sicher einwandfrei, an kleinen Fehlern von eBay-Verkäufern bereichern?

Thomas

Geändert von T.Hein (19.02.2008 um 13:40 Uhr)
T.Hein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 13:32   #3
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von T.Hein Beitrag anzeigen
Wo bitte ist der Unterschied zu Abmahnunternehmen, die sich,
Formaljuristisch sicher einwandfrei, an kleinen Fehlern von eBay-Verkäufern bereicher?
Na, ist doch offensichtlich. Wenn mich ne Abmahnung trifft oder ich nen anderen Fehler gemacht habe und dafür zahlen muss bin ich der dumme. Wenn jemand anders nen Fehler macht bin ich fein raus und jemand anders hatte eben Pech.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 14:12   #4
chess
 
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Bern
Beiträge: 882
Zitat:
Zitat von T.Hein Beitrag anzeigen
Na super, wunderst Du Dich wirklich über die Schimpfworte? Und was heist hier Anfängerbonus? Meinst Du Leute mit 1000 Bewerbungen machen keine Fehler?
Schon mal dran gedacht, dass den vielleicht ein Angestellter, die Frau oder Freundin gemacht hat?
Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt in diesem netten Forum unbeliebt zu machen, ich finde es arm und traurig, um nicht zu sagen unverschämt, sich an Fehlern und Irrtümern
anderer zu bereichern. Wo bitte ist der Unterschied zu Abmahnunternehmen, die sich,
Formaljuristisch sicher einwandfrei, an kleinen Fehlern von eBay-Verkäufern bereichern?

Thomas
Das ist zwar nett und lobenswert, wenn man immer an das Gute im Mensch glaubt und davon ausgeht, dass das Gegenüber die Wahrheit sagt. Leider sieht die Realität doch etwas anders aus. Im von mir geschilderten Fall hat der Verkäufer das Angebot mit Null beginnen lassen und als Sofortkaufpreis 600 Euro eingesetzt. Dies ganz einfach aus dem Grund, weil er wusste, dass er kein Gebot erzielt, wenn er den Startpreis schon höher ansetzt. Er hat gehofft, dass er auf diese Weise den ebaytypischen Bietwettkampf auslöst. Als ich es schlussendlich für 50 Euro ersteigert hatte, schlug er mir vor, es für 300 Euro abzugeben. 1. Hätte er die Möglichkeit gehabt, das Angebot noch zu korrigieren oder annulieren zu lassen / 2. Habe ich ihm vorgeschlagen, auf den Kauf zu verzichten, wenn er im Gegenzug 100 Euro an eine Gemeinnützige Einrichtung einzahlt, was er aber vehement ablehnte. Ich denke schon, dass ich in dem Fall durchaus das Recht hatte, auf die Einhaltung eines Vertrages zu bestehen.
chess ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 14:25   #5
T.Hein
 
 
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Oberhessen
Beiträge: 997
Zitat:
Zitat von chess Beitrag anzeigen
Das ist zwar nett und lobenswert, wenn man immer an das Gute im Mensch glaubt und davon ausgeht, dass das Gegenüber die Wahrheit sagt. Leider sieht die Realität doch etwas anders aus. Im von mir geschilderten Fall hat der Verkäufer das Angebot mit Null beginnen lassen und als Sofortkaufpreis 600 Euro eingesetzt. Dies ganz einfach aus dem Grund, weil er wusste, dass er kein Gebot erzielt, wenn er den Startpreis schon höher ansetzt. Er hat gehofft, dass er auf diese Weise den ebaytypischen Bietwettkampf auslöst. Als ich es schlussendlich für 50 Euro ersteigert hatte, schlug er mir vor, es für 300 Euro abzugeben. 1. Hätte er die Möglichkeit gehabt, das Angebot noch zu korrigieren oder annulieren zu lassen / 2. Habe ich ihm vorgeschlagen, auf den Kauf zu verzichten, wenn er im Gegenzug 100 Euro an eine Gemeinnützige Einrichtung einzahlt, was er aber vehement ablehnte. Ich denke schon, dass ich in dem Fall durchaus das Recht hatte, auf die Einhaltung eines Vertrages zu bestehen.
Wenn das so war, siehts etwas anders aus, hat aber mit dem Ausgangsfall nicht viel gemeinsam.

Thomas
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Alt 19.02.2008, 14:32   #6
chess
 
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Bern
Beiträge: 882
Zitat:
Zitat von T.Hein Beitrag anzeigen
Wenn das so war, siehts etwas anders aus, hat aber mit dem Ausgangsfall nicht viel gemeinsam.

Thomas
Geb ich dir recht, hab im Ausgangsfall übersehen, dass es ein SOFORTkauf war. Da dürfte der Fehler wirklich offensichtlich sein.
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