19.02.2008, 14:25
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#1
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Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Oberhessen
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Zitat:
Zitat von chess
Das ist zwar nett und lobenswert, wenn man immer an das Gute im Mensch glaubt und davon ausgeht, dass das Gegenüber die Wahrheit sagt. Leider sieht die Realität doch etwas anders aus. Im von mir geschilderten Fall hat der Verkäufer das Angebot mit Null beginnen lassen und als Sofortkaufpreis 600 Euro eingesetzt. Dies ganz einfach aus dem Grund, weil er wusste, dass er kein Gebot erzielt, wenn er den Startpreis schon höher ansetzt. Er hat gehofft, dass er auf diese Weise den ebaytypischen Bietwettkampf auslöst. Als ich es schlussendlich für 50 Euro ersteigert hatte, schlug er mir vor, es für 300 Euro abzugeben. 1. Hätte er die Möglichkeit gehabt, das Angebot noch zu korrigieren oder annulieren zu lassen / 2. Habe ich ihm vorgeschlagen, auf den Kauf zu verzichten, wenn er im Gegenzug 100 Euro an eine Gemeinnützige Einrichtung einzahlt, was er aber vehement ablehnte. Ich denke schon, dass ich in dem Fall durchaus das Recht hatte, auf die Einhaltung eines Vertrages zu bestehen.
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Wenn das so war, siehts etwas anders aus, hat aber mit dem Ausgangsfall nicht viel gemeinsam.
Thomas
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