Zitat:
Zitat von wutzel
Du meinst das Komi 18-70, nunja bei KoMi gabs nur 1Jahr Garantie d.H. wenn überhaupt ist dein Händler hier in der Pflicht und auch dann must du Nachweisen das der Schaden schon immer bestanden hat. Da dies unmöglich sein wird verbuche es als "Shit Happens" und besorge dir bei ebay günstig Ersatz oder steige gleich auf was höherwertiges um.
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Hallo Daniel,
das ist so nicht ganz richtig. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland seit 01.01.2002 immerhin 2 Jahre. Da kann nicht jemand nur 1 Jahr Garantie geben.
Zitat:
1. Gewährleistung:
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.
Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).
In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.
Quelle: http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
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Soviel bei mir hängen geblieben ist, muss in dieser Zeit der Verkäufer nachweisen, das der Fehler durch den Kunden herbeigeführt wurde, der Kunde muss nicht beweisen, das der Fehler schon länger besteht. Leider konnte ich nun nicht auf die Schnelle herausfinden wo das genau zu finden ist.