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#3 |
Registriert seit: 24.08.2005
Ort: Im schönen NRW
Beiträge: 1.953
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Canon schreibt die Seriennummer wenigstens im Klartext in die Exif´s.
Mit Photoshop bzw der Canon Software kann die auch jeder lesen. Man sollte sich schon klar sein, wenn man Bilder veröffentlicht, das sich daraus eventuell noch so einige Info´s gewinnen lassen. Sämtliche Farblaser drucken z.b. ein unsichtbares Muster, aus dem sich im Labor die Seriennummer des Gerätes aus dem Ausdruck ermitteln läßt. Also Geldscheine aus einem Farblaser kommt net so gut. Ich sag mal, einen "Normalsterblichen" wie mich kratzt es nicht, ob in den Makernotes meine Seriennummer drinsteht. Im Zweifelsfall kann man die mit nem Hexeditor auspatchen oder fälschen, von daher glaube ich auch nicht, das dies als beweismittel vor Gericht bestand hätte. Selbst JPeg´s oder gar RAW´s würde ein nicht ganz ungeschickter Anwalt als Beweismittel kippen, fast jedes RAW läßt sich auch fälschen. (Der Algorithmus, ein normales RGB-Bild, was in EBV manipuliert wurde, wieder in eine Bayer-Matrix zurückzurechnen und in einen RAW Frame einzusetzen ist eher leicht.) Von daher sind in Deutschland bei Kapitalverbechen auch nur Digitalaufnahmen der Canon 1er und der 5er zugelassen, deren Raw´s lassen sich mit zusätzlichen Prüfsummen versehen, die mit einem separaten Hardwaregerät verifiziert werden können. Seriennummern finden sich auch in Photoshop, Adobe scheibt in einen nicht dokumentieren Note die verschlüsselte Seriennummer von Photoshop. Vor zwei Jahren gelang so ein Fandungserfolg gegen eine Gruppe, welche Pornographie mit arg minderjährigen verbreitet hatte (bei sowas kenne ich allerdings auch keine Gnade ![]() ![]() Dem Fotographen des Harry-Potter wird man das nicht so ohne weiteres Nachweisen können (So er nicht so blöde ist, im Falle einer Durchsuchung noch die Originalbilder auf seinem Rechner oder der CF zu haben ![]() Black |
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