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Alt 19.07.2007, 22:30   #1
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Fotografen gibt's

"Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt." Quelle

So weit kann's gehen, beim "Recht zur Bildveröffentlichung". *kopfschüttel*

Da geht man vielleicht besser zum Automaten oder macht's selbst.
__________________
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Alt 19.07.2007, 22:32   #2
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
__________________

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Alt 19.07.2007, 23:16   #3
Sebastian W.
 
 
Registriert seit: 10.09.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.178
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
Und zwar nach deutschem Recht. Gibt es ein Urheberrecht an Passfotos? Wo ist die nötige Schöpfungshöhe?

Fotoautomaten und ihre Besitzer oder Hersteller haben generell kein deutsches Urheberrecht an Passfotos.
Sebastian W. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2007, 00:02   #4
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.
Ne, ne, ne - das wär' ja grauenvoll.
Natürlich ist der Fotograf zunächst einmal Urheber der Bilder. Aber damit, dass ich ihn beauftrage und bezahle (!), überträgt er mir zunächst einmal ein Nutzungsrecht an den Fotos.
Ob dieses Nutzungsrecht nun zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist, weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch von den AGBs des Fotografen ab. Lustig wär's natürlich schon, wenn der Fotograf z. B. sagen würde, Nutzungsrecht nur für 12 Monate und ich das Bild in meinen Personalausweis geklebt habe (OK, das geht heute anders).

Schlimm auch, wenn der Fotograph bestimme dürfte, was mit seinem "Produkt" geschehen darf, und darauf mein Konterfei (Passbild) zu sehen wäre. Stellt euch einmal vor:
  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy )
Ne, ohne mein Einverständnis darf der Fotograf gar nix mit dem Foto - gegen sein Urheberrecht steht nämlich mein Persönlichkeitsrecht. Und wenn das nicht greifen sollte: Dadurch dass ich einen Fotograf bezahlt habe, habe ich auch das exklusive Nutzungsrecht erworben (so würde ich zumindest vor Gericht argumentieren).

-Anaxaboras
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Alt 20.07.2007, 07:52   #5
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen

  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy )
-Anaxaboras
Also das interessiert mich jetzt wirklich - her mit dem Bild...

.
__________________

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Alt 20.07.2007, 08:13   #6
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Aber ist es nicht so, dass Du beim Fotografen üblicherweise 4 (oder mehr) Passbilder bestellst? Du erhältst dann auch die bestellte Anzahl an Abzügen, während der Fotograf sein Original behält. Deine Abzüge kannst Du verwenden wie Du willst. Du kannst sie ins Album kleben, der Mama schenken, für die Behörde nutzen. Du kannst sie auch veröffentlichen, in dem sie Du an die Haustür pinnst (Vorsicht vor dem bissigen Hund). Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.

Gruß

Echidna
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Alt 20.07.2007, 08:16   #7
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.
Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2007, 12:06   #8
SirSalomon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Kurze Frage, bevor Ihr jetzt dem Rechtsanwalt & IT-Berater auf Samtkissen tragen und den Fotografen zur Hölle jagen wollt:

Hat einer von Euch das Utreil mal genauer gelesen und sich über die Hintergründe informiert?
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2007, 12:52   #9
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.
Da du die Hintergründe ansprichst:
Ich war auch wegen Bewerbungsfotos beim Fotografen und habe die Bilder auch nur dafür eingesetzt.
Allerdings wurde ich auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich die Fotos nur dafür verwenden darf.
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Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2007, 22:48   #10
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Da geht man vielleicht besser zum Automaten
Auch der Automat hat einen Besitzer, der Automat ist seine Kamera. Und daher...

Gruß: Joachim
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

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