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#29 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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![]() Zitat:
Natürlich ist der Fotograf zunächst einmal Urheber der Bilder. Aber damit, dass ich ihn beauftrage und bezahle (!), überträgt er mir zunächst einmal ein Nutzungsrecht an den Fotos. Ob dieses Nutzungsrecht nun zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist, weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch von den AGBs des Fotografen ab. Lustig wär's natürlich schon, wenn der Fotograf z. B. sagen würde, Nutzungsrecht nur für 12 Monate und ich das Bild in meinen Personalausweis geklebt habe (OK, das geht heute anders). Schlimm auch, wenn der Fotograph bestimme dürfte, was mit seinem "Produkt" geschehen darf, und darauf mein Konterfei (Passbild) zu sehen wäre. Stellt euch einmal vor:
-Anaxaboras |
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