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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Frage zu e-bay, fehlerhafte Ware, 14-Tagefrist...
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen 2 PC-Steckkarten erhalten, die ich bei e-bay ersteigert hatte. Leider ist eine davon mechanisch beschädigt (eindeutig kein Transportschaden). Auf meine e-mails reagiert der (kommerzielle) Verkäufer seit mehreren Tagen nicht. Ab wann zählt denn eigentlich die 14 tägige Rückgabefrist für die Rückgabe? Und wirkt eine Mängelanzeige aufschiebend für diese Frist? Bin ich bei fehlerhafter Ware eigentlich überhaupt an solche Fristen gebunden? Kann ich auf Nachlieferung fehlerfreier Ware bestehen (er verkauft den gleichen Artikel regelmäßig, also hat er größere Stückzahlen)? Gutschrift bzw. Rücküberweisung gefällt mir weniger, weil die Versandkosten in Verhältnis zum Warenwert eigentlich unverhältnismäßig hoch waren (deshalb hab ich dann auch 2 Karten genommen). Die Versandkosten werde ich bei Gutschrift wohl nicht zurückbekommen (nicht mal anteilig), oder? Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet? ![]() Tom |
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#2 | |
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
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Zitat:
Mit einem Mangel hat diese Frist nichts zu tun... Einen Mangel mußt Du "umgehend" geltend machen. Cheers
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#3 |
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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Das Rückgaberecht besteht aber einen Monat und nicht 14 Tage.
Edwin
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#4 |
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
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Edwin... schlag noch mal schnell bei Wikipedia nach. (unter Stichtwort Fernabsatzgesetz)
Dort steht auch die Frist von zwei Wochen ![]() Von einem Monat - in welchem Zusammenhang auch immer, hab ich noch nie gehört. Aber man kann auch nicht alles Wissen ![]() cheers
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Das Problem ist, ich kann zwar die Ware zurückgeben, aber ob ich dafür Ersatz bekomme (neue Ware oder Geld) weiß ich lange noch nicht.
Wenn sich der Verkäufer nicht auf e-mails reagiert... ![]() Irgendwie hab ich so ein ungutes Gefühl in der Magengegend. Wie war ds noch mit der Klärung von Unstimmigkeiten über e-bay? Da hab ich doch erst kürzlich was hier im Forum zu dem Thema überflogen, finde es aber nicht mehr... |
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#6 |
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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Einen Monat Widerrufsrecht/Rückgaberecht:
Guckst Du hier: KLICK und hier: KLICK alles andere (gewerblich) wäre abmahnfähig. Edwin Edwin
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#7 |
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
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Ich habs gelesen....
Irgendwie hab ich das Gefühl die Richter sind ein bisschen verwirrt. Wenn die Veröffentlichung der AGB durch Abspeichern in Ebay nicht genügt, weil sie dem Kunden nicht in Textform explizit zur Verfügung gestellt werden und außerdem jederzeit löschbar wären, dann wäre aber gar kein Online Handel über Ebay mehr innerhalb eines rechtlich "gesicherten" Umfeld möglich-denn unabhängig von dieser Frist gehört ja die Zugänglichkeit der AGB zum Rechtsgeschäft - der Kaufvertrag kommt mit dem Gewinn der Auktion zustande - und außer der Hinterlegung der AGB bei Ebay hätte der Kunde keine Möglichkeit die AGB zu sichten -erst nach dem Kauf - damit sind sie rechtlich im prinzip irrelevant. ![]() Naja- soll mal nicht mein Problem sein cheers
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#8 | |
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
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Zitat:
Was ich in einen solchen Fall tun würde: Ware zurückschicken, mit kurzen Brief im Paket (nie Päckchen, wegen Beleg!) 1. Ich würde den Rücktritt vom Kauf gemäß Fernabsatzgesetz erklären 2. Ich würde den Umstand defekte Ware bei Anlieferung erwähnen. 3. Würde ich Ihn eine 14-tägige(Datum!) Zahlungsfrist setzen ohne Abzüge etc. aber inkl. Porto für Rücksendung, wenn der Warenwert die 40 Euro überschreitet. Bei unter 40 Euro müsste ich mich erst wieder schlau machen Und eMails sind scheinbar Aussichtslos bei einen Powersellern, den letzten den ich zwei Emails geschrieben hatte und keine Antwort bekam habe ich Rot bewerte. Reaktion darauf er hat mir auch eine Rotbewertung gegeben und mich als ebay-Anfänger tituliert der seine Mails nicht liest. Noch Fragen? Seine Bewertung ging vermutlich von 99,75% auf 99,74%, dafür ging meine von 100% auf 93%. Daraufhin bot er mir noch die Rücknahme der Bewertungen an, oder sollte man das Nötigung nennen?
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Gruß der Spandauer |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Naja, wenn ich da noch Rücksendung mit Rückschein drauflege, kann ich das Teil auch gleich in die Tonne treten, bei 7,50 Euro Wert.
Im Prinzip sollte man schon auf seinem Recht bestehen, aber wenn ich dann noch mehr Lehrgeld bezahlen muß, denk ich doch nochmal drüber nach... Und mit der schlechen Bewertung gehts mir genauso. Was kratzt es den gewerblichen Verkäufer ob er 99% oder 98,5% hat. Mich würde es allerdings schon stören statt der eigenen 100% plötzlich nur noch 75% zu haben (ich hab ja sonst nicht viel mit ebay am Hut). Kann man nicht ebay irgendwie um Schlichtung bitten? |
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#10 |
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
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eBay wird sich da fein raushalten. Die wälzen die Sache auf Dich und den Verkäufer ab.
Wenn man im eBay auch verkaufen möchte, sollte man sich zwei eBay-Accounts anlegen. Einen zum Kaufen und einen zum Verkaufen. Dazu brauch man nur eine von der ersten eMail-Adresse abweichende neue eMail-Adresse. Wenn man dann tatsächlich eine negative Bewertung für den "Einkaufs-Account" bekommt, ist das nicht so schlimm da man über diesen Account nichts verkauft und der Verkaufs-Account bleibt sauber. So machen das 80% im eBay. Edwin
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