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Tom 16.06.2007 18:16

Frage zu e-bay, fehlerhafte Ware, 14-Tagefrist...
 
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen 2 PC-Steckkarten erhalten, die ich bei e-bay ersteigert hatte. Leider ist eine davon mechanisch beschädigt (eindeutig kein Transportschaden). Auf meine e-mails reagiert der (kommerzielle) Verkäufer seit mehreren Tagen nicht.

Ab wann zählt denn eigentlich die 14 tägige Rückgabefrist für die Rückgabe?
Und wirkt eine Mängelanzeige aufschiebend für diese Frist?
Bin ich bei fehlerhafter Ware eigentlich überhaupt an solche Fristen gebunden?
Kann ich auf Nachlieferung fehlerfreier Ware bestehen (er verkauft den gleichen Artikel regelmäßig, also hat er größere Stückzahlen)?
Gutschrift bzw. Rücküberweisung gefällt mir weniger, weil die Versandkosten in Verhältnis zum Warenwert eigentlich unverhältnismäßig hoch waren (deshalb hab ich dann auch 2 Karten genommen). Die Versandkosten werde ich bei Gutschrift wohl nicht zurückbekommen (nicht mal anteilig), oder?

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet? :roll:

Tom

cabal 16.06.2007 18:19

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 506156)
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen 2 PC-Steckkarten erhalten, die ich bei e-bay ersteigert hatte. Leider ist eine davon mechanisch beschädigt (eindeutig kein Transportschaden). Auf meine e-mails reagiert der (kommerzielle) Verkäufer seit mehreren Tagen nicht.

Ab wann zählt denn eigentlich die 14 tägige Rückgabefrist für die Rückgabe?
Und wirkt eine Mängelanzeige aufschiebend für diese Frist?
Bin ich bei fehlerhafter Ware eigentlich überhaupt an solche Fristen gebunden?
Kann ich auf Nachlieferung fehlerfreier Ware bestehen (er verkauft den gleichen Artikel regelmäßig, also hat er größere Stückzahlen)?
Gutschrift bzw. Rücküberweisung gefällt mir weniger, weil die Versandkosten in Verhältnis zum Warenwert eigentlich unverhältnismäßig hoch waren (deshalb hab ich dann auch 2 Karten genommen). Die Versandkosten werde ich bei Gutschrift wohl nicht zurückbekommen (nicht mal anteilig), oder?

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet? :roll:

Tom

die 14 Tage entstehen durch das Fernabsatzgesetz.. hier brauchst Du bei einem kommerziellen Verkäufer überhaupt keine Begründung zum zurücksenden. Die Frist beginnt sobald Du die Ware hast glaube ich (evtl. auch Rechnungserstellungsdatum)

Mit einem Mangel hat diese Frist nichts zu tun...
Einen Mangel mußt Du "umgehend" geltend machen.
Cheers

EdwinDrix 16.06.2007 19:26

Das Rückgaberecht besteht aber einen Monat und nicht 14 Tage.

Edwin

cabal 16.06.2007 19:46

Zitat:

Zitat von EdwinDrix (Beitrag 506175)
Das Rückgaberecht besteht aber einen Monat und nicht 14 Tage.

Edwin

Edwin... schlag noch mal schnell bei Wikipedia nach. (unter Stichtwort Fernabsatzgesetz)
Dort steht auch die Frist von zwei Wochen ;)
Von einem Monat - in welchem Zusammenhang auch immer, hab ich noch nie gehört.
Aber man kann auch nicht alles Wissen :D
cheers

Tom 16.06.2007 19:54

Das Problem ist, ich kann zwar die Ware zurückgeben, aber ob ich dafür Ersatz bekomme (neue Ware oder Geld) weiß ich lange noch nicht.

Wenn sich der Verkäufer nicht auf e-mails reagiert...:roll:
Irgendwie hab ich so ein ungutes Gefühl in der Magengegend.

Wie war ds noch mit der Klärung von Unstimmigkeiten über e-bay?
Da hab ich doch erst kürzlich was hier im Forum zu dem Thema überflogen, finde es aber nicht mehr...

EdwinDrix 16.06.2007 20:05

Einen Monat Widerrufsrecht/Rückgaberecht:

Guckst Du hier:

KLICK


und hier:

KLICK


alles andere (gewerblich) wäre abmahnfähig.


Edwin


Edwin

cabal 16.06.2007 22:43

Ich habs gelesen....
Irgendwie hab ich das Gefühl die Richter sind ein bisschen verwirrt.
Wenn die Veröffentlichung der AGB durch Abspeichern in Ebay nicht genügt, weil sie dem Kunden nicht in Textform explizit zur Verfügung gestellt werden und außerdem jederzeit löschbar wären, dann wäre aber gar kein Online Handel über Ebay mehr innerhalb eines rechtlich "gesicherten" Umfeld möglich-denn unabhängig von dieser Frist gehört ja die Zugänglichkeit der AGB zum Rechtsgeschäft - der Kaufvertrag kommt mit dem Gewinn der Auktion zustande - und außer der Hinterlegung der AGB bei Ebay hätte der Kunde keine Möglichkeit die AGB zu sichten -erst nach dem Kauf - damit sind sie rechtlich im prinzip irrelevant.:roll:
Naja- soll mal nicht mein Problem sein
cheers

der_Spandauer 17.06.2007 10:44

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 506183)
Wenn sich der Verkäufer nicht auf e-mails reagiert...:roll:
Irgendwie hab ich so ein ungutes Gefühl in der Magengegend.

scheint mittlerweile Standard bei eBay zu werden.
Was ich in einen solchen Fall tun würde: Ware zurückschicken, mit kurzen Brief im Paket (nie Päckchen, wegen Beleg!)
1. Ich würde den Rücktritt vom Kauf gemäß Fernabsatzgesetz erklären
2. Ich würde den Umstand defekte Ware bei Anlieferung erwähnen.
3. Würde ich Ihn eine 14-tägige(Datum!) Zahlungsfrist setzen ohne Abzüge etc. aber inkl. Porto für Rücksendung, wenn der Warenwert die 40 Euro überschreitet. Bei unter 40 Euro müsste ich mich erst wieder schlau machen

Und eMails sind scheinbar Aussichtslos bei einen Powersellern, den letzten den ich zwei Emails geschrieben hatte und keine Antwort bekam habe ich Rot bewerte. Reaktion darauf er hat mir auch eine Rotbewertung gegeben und mich als ebay-Anfänger tituliert der seine Mails nicht liest. Noch Fragen?
Seine Bewertung ging vermutlich von 99,75% auf 99,74%, dafür ging meine von 100% auf 93%. Daraufhin bot er mir noch die Rücknahme der Bewertungen an, oder sollte man das Nötigung nennen?

Tom 17.06.2007 11:40

Naja, wenn ich da noch Rücksendung mit Rückschein drauflege, kann ich das Teil auch gleich in die Tonne treten, bei 7,50 Euro Wert.
Im Prinzip sollte man schon auf seinem Recht bestehen, aber wenn ich dann noch mehr Lehrgeld bezahlen muß, denk ich doch nochmal drüber nach...

Und mit der schlechen Bewertung gehts mir genauso.
Was kratzt es den gewerblichen Verkäufer ob er 99% oder 98,5% hat.
Mich würde es allerdings schon stören statt der eigenen 100% plötzlich nur noch 75% zu haben (ich hab ja sonst nicht viel mit ebay am Hut).

Kann man nicht ebay irgendwie um Schlichtung bitten?

EdwinDrix 17.06.2007 13:01

eBay wird sich da fein raushalten. Die wälzen die Sache auf Dich und den Verkäufer ab.

Wenn man im eBay auch verkaufen möchte, sollte man sich zwei eBay-Accounts anlegen. Einen zum Kaufen und einen zum Verkaufen. Dazu brauch man nur eine von der ersten eMail-Adresse abweichende neue eMail-Adresse.
Wenn man dann tatsächlich eine negative Bewertung für den "Einkaufs-Account" bekommt, ist das nicht so schlimm da man über diesen Account nichts verkauft und der Verkaufs-Account bleibt sauber.
So machen das 80% im eBay.

Edwin


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