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#11 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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weiß denn der Händler darüber Bescheid? Weil, Du musst zuerst dem Händler die Möglichkeit geben, die Nachbesserung vorzunehmen.
Da jetzt wer anderes drangeht (auch wenn es der Hersteller ist), brauch der a) gar nichts zu bezahlen, und b) kann er sogar jede weitere Garantieleistung ablehnen ... Das heißt, das Metz letzten Endes die Rechnung schickt und der Händler die lange Nase machen kann ... |
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#12 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Haha,
das hätte ich vielleicht erwähnen sollen... der Händler hat mich darum gebeten es direkt zu Metz zu schicken ![]() ![]() Grüße
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abgedunkelt.de |
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#14 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Hallo,
hat ne Weile gedauert, bis Metz den KVA fertig hatte, aber gestern kam er. 70,- für ein 10,- Teil ![]() Ich habe den KVA gleich an den Händler weiter geleitet, jetzt bietet der mir an sich mit 50,- zu beteiligen... ich bin jetzt etwas verwirrt, kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob das so ok ist... ich meine mir ist schon klar, dass ich mein Geld wieder haben könnte, aber dann bleibe ich möglicherweise auf den KVA-Kosten sitzen, die so hoch sind wie die 20,- Zuzahlung... ich bin etwas ratlos was ich dem Händler jetzt sagen soll. Mein größtes Problem ist: wie komme ich sonst an einen Metz der dann offensichtlich repariert erst mal ne gute Weile halten wird... und von dem ich weiß woran ich bin. Wäre sehr an Tipps interessiert. Und noch ne Frage. Gibt Metz auf die Funktion nach einer solchen Reperatur Gewährleistung? Grüße Andreas
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abgedunkelt.de Geändert von baerlichkeit (13.04.2007 um 10:14 Uhr) |
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#15 | ||||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Zitat:
Andererseits ist natürlich auch die Frage, ob man sich den Ärger für 20 Euro überhaupt antun will. Gerade darauf spekuliert aber möglicherweise auch der Händler... Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß Jens Geändert von Jens N. (13.04.2007 um 10:33 Uhr) |
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#16 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort... Ganz ehrlich, ich bin vielleicht noch etwas zu naiv, aber es war so einfach wesentlich unkomplizierter und das Gespräch mit dem Händler am Telefon sehr positiv... man lernt halt nie aus. Da es "nur" 20,- sind ist das alles noch erträglich ![]() Was ich nicht machen werde ist direkt mit Anwalt etc. drohen, manchmal kommt man (erstmal) mit Freundlichkeit weiter. Ich würde halt einfach gerne wissen ob ich ein Recht darauf habe einen reparierten Blitz zu bekommen, oder der Händler mir die lange Nase machen kann und mir nur das Geld zurückerstattet... Grüße
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#17 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.546
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Hallo Andreas,
wenn es der Metz von Foto A. ist, gilt ja folgende Gewährleistungsregelung (Zitat aus den AGB): 1. Garantie Gebrauchtgeräte Wir geben auf alle gebrauchten Kameras, Objektive und sonstigen Geräte ein Jahr Garantie. Ausgenommen von dieser Garantie sind Schäden am Kameratransportmechanismus und Schäden am Verschluss (Kamera oder Objektiv!). Auf diese (Transport und Verschluss) geben wir lediglich eine vierwöchige Funktionsgarantie! Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, behalten wir uns vor, diesen zu reparieren, den Gegenstand gegen einen Gleichwertigen umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten! Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden! Das bedeutet für Dich letztlich: im Extremfall lediglich Rückerstattung des Kaufpreises. Also ist es wohl sinnvoll für Dich, noch einmal mit A. nachzuverhandeln, da das direkte Einsenden zu Metz ja abgesprochen war. |
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#18 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Ah ja, richtig... das stand da ja so...
![]() Grüße Andreas
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#19 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
![]() Übrigens: mit dem Anwalt zu drohen und ein riesen Fass aufzumachen ist eigentlich auch nicht meine Art, vera... lasse ich mich allerdings auch nicht gerne und oft ist es halt einfach erstaunlich hilfreich.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (13.04.2007 um 11:19 Uhr) |
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#20 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Na, erstaunlich günstig war es jetzt auch nicht, aber auch nicht teurer als bei ebay, und dafür mit "Garantie"...
Ich wollte das jetzt auch nicht falsch rüberkommen lassen. Verarscht oder so fühl ich mich ja gar nicht, wollte mich nur grundsätzlich informieren. Der Händler hatte vor dem Einschicken ja gesagt, dass er selber sehen muss, ob es sich überhaupt lohnt das Teil zu reparieren oder das Geld zurück zu zahlen. Grüße Andreas
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