SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Grundsatz Laber Thread: Windows - Mac - Linux.
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.09.2023, 11:03   #1
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.117
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Und einen Passus, der MS erlaubt, auf alle vom User gespeicherten Daten zuzugreifen um die KI anzulernen, habe ich im Servicevertrag nicht ausfindig machen können. Es geht wohl eher um den Passus b. bei "Ihre Inhalte". Aber der ist schon länger drin und nicht neu.
Wenn ich mir den fraglichen Passus durchlese:


b. Soweit dies notwendig ist, um Ihnen und anderen die Dienste bereitzustellen (z. B. durch das Ändern von Grösse, Form oder Format Ihrer Inhalte zur besseren Speicherung oder Anzeige), um Sie und die Dienste zu schützen und um die Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern, gewähren Sie Microsoft eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Verwendung Ihrer Inhalte, z. B. um Kopien Ihrer Inhalte zu erstellen oder Ihre Inhalte aufzubewahren, zu übertragen, neu zu formatieren, mithilfe von Kommunikationswerkzeugen zu verteilen und über die Dienste anzuzeigen. Falls Sie Ihre Inhalte in Bereichen eines Diensts veröffentlichen, in denen sie öffentlich oder ohne Einschränkungen online verfügbar gemacht werden, können Ihre Inhalte in Demos oder Materialien zur Bewerbung des Diensts erscheinen. Einige der Dienste werden durch Werbung unterstützt. Informationen zur Personalisierung von Werbung durch Microsoft finden Sie auf der Seite https://choice.live.com. Wir verwenden nicht das von Ihnen in E-Mails, Chats, Videoanrufen oder Mailboxnachrichten Gesagte und nicht Ihre Dokumente, Fotos oder anderen persönlichen Dateien für zielgerichtete Werbung an Sie. Unsere Werberichtlinien sind ausführlich in der Datenschutzerklärung behandelt.

klingt das schon nach einer Generalerlaubnis in meinen Daten rumzuschnüffeln und sie zu Verwerten.
Dass man bei der Installation von Windows auch nur die Auswahl zwischen
"Ich erlaube Windows etwas auf meinen Rechner rumzuschnüffeln" und
"Ich erlaube Windows überall auf meinen Rechner rumzuschnüffeln"
steigert mein Vertrauen in Microsoft jetzt auch nicht unbedingt. Dass Windows fleißig nach Hause telefoniert, ist ja dank diverser Untersuchungen der c`t bekannt, genau so wie diverse US- Einrichtungen gesteigertes Interesse an diesen Daten haben.

Ich hab mal spaßeshalber ein passendes Bundestagspapier (DSGVO und Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste) heruntergeladen.
https://www.bundestag.de/resource/bl...1-pdf-data.pdf
Hier das Fazit daraus:
Zitat

"3. Fazit
Ein Transfer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in der USA ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Seit
dem sog. Schrems II-Urteil des EUGH ist es nicht mehr möglich, die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO zu stützen. Eine Übermittlung
auf der Grundlage von geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO, wie beispielsweise Standarddatenschutzklauseln oder Binding Corporate Rules, bleibt grundsätzlich möglich. In diesem Fall
müssen aber zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die die übermittelten Daten im konkreten
Einzelfall angemessen vor dem unbeschränkten Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen. Als
zusätzliche Maßnahmen kommen insbesondere verschiedene Formen der Datenverschlüsselung in
Betracht. Diese werden jedoch nicht in jedem Fall praktikabel oder ausreichend sein. Kann der in
der Union ansässige Verantwortliche bzw. sein dort ansässiger Auftragsverarbeiter keine hinreichenden zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Schutz zu gewährleisten, ist er verpflichtet, die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auszusetzen oder zu beenden.
Neben den geeigneten Garantien des Art. 46 DSGVO besteht die Möglichkeit der Datenübermittlung nach einem der in Art. 49 DSGVO normierten Ausnahmetatbestände. Diese sind jedoch eng
auszulegen, da das von der DSGVO vorgesehene Regel-Ausnahmeverhältnis nicht missachtet werden
darf. Zudem bestehen Zweifel an der Praktikabilität des Ausnahmetatbestandes der Einwilligung,
die hier am ehesten in Betracht zu ziehen sein dürfte
"
Zitat Ende
Ist jetzt Nichts, was bei mir für übermäßiges Vertrauen sorgt
Allerdings bin ich kein studierter Rechtswissenschaftler, sollte ich da was falsch verstanden haben, mich bitte korrigieren......
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....

Geändert von Porty (07.09.2023 um 11:44 Uhr)
Porty ist gerade online   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.09.2023, 12:43   #2
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.264
Da bin ich bei dir, Michael, dieser Passus würde mir auch nicht gefallen, wenn ich ein MS-Konto hätte. Aber er ist nicht neu, der steht schon länger so da. Ich seh einfach, dass die Änderungen per 30. September 2023, die von allen gefürchtet werden, keine massive Verschlimmerung des Vertrags bedeutet, die wirklich kritischen Punkte sind schon seit längerem drin. Und ich bin mir sicher, dass ähnliche Formulierungen, die in der Tragweite übrigens nur Juristen verstehen können, auch in Apple und Google Verträgen drin sind. Und dort auch schon seit längerem.

Hier noch ein heise Artikel zu den geänderten Datenschutzrichtlinien:
Microsoft bessert beim Datenschutz nach

Aber man muss wohl Jura studiert haben, um bei diesen Vertragswerken durchblicken zu können. Ich persönlich geh im Jura lieber Wandern und Fotografieren
__________________
Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter

Geändert von HaPeKa (07.09.2023 um 12:50 Uhr)
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2023, 13:19   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Zitat

"[I]3. Fazit
Ein Transfer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in der USA ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig.
aus diesem Grunde schließen Unternehmen die Verträge auch nicht mit Microsoft USA, sondern Microsoft Ireland ab und wählen einen europäischen Tenent, da hier dann wieder die GDPR / DSGVO greift.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Grundsatz Laber Thread: Windows - Mac - Linux.


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:32 Uhr.