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#1 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.483
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es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen - seit einiger Zeit Usus, dass Schuld nachgewiesen werden muss, nicht Unschuld.
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#2 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen. Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?
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Viele Grüße, Klaus |
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#3 |
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
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copytrack behält halt 400 eur ein somit sind eher 800 eur real, trotzdem copytrack stellt den Anwalt macht alles und die 800 eur wurden schon ausbezahlt
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meine Webseite PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien |
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#4 | |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: CH
Beiträge: 212
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Zitat:
Die Verfahrenskosten hätten den Streitwert überstiegen, sodass auf eine Klage verzichtet worden ist. Wir hätten beweisen müssen, dass mein Bild unkorrekterweisen verwendet wurde. Meine Nichte (Berufsfotografin) war zufälligerweise in Paris unmittelbar beim Brandausbruch der Kathedrale direkt vor Ort und ihre Bilder gingen um die Welt. AP musste mehrere Prozesse führen gegen Agenturen und Medien, welche die Bilder skrupellos kopierten. Dies hätte sie als Einzelperson nie machen können. Geändert von walter_w (31.03.2023 um 21:28 Uhr) |
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#5 | |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.649
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Zitat:
Wirksam wäre dann nur ein Dataglyph im JPEG, das quasi unsichtbar in das Bild gewebt ist. Dann könnte man rechtssicher den Diebstahl beweisen.
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski). Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule ![]() |
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#6 | |
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
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Zitat:
Technisch betrachtet gilt: Zwei mit gleicher Kamera am gleichen Ort zur gleichen Zeit aufgenomme RAWs unterscheiden sich immer voneinander. Dies mit technischen Mitteln nachzuweisen ist trivial. Schwieriger wird es aufgrund des Informationsverlustes bei Kompressionsverfahren nachzuweisen, dass das verwendete Bild nur von einem möglichen Urheber-RAW stammen kann. Aber auch hier ist lediglich der Kompressionsgrad des Endbildes entscheidend und da die wenigsten unerlaubt verwendeten Bilder bis zur Unkenntlichkeit totkomprimiert und verkleinert wurden, ist es ebenfalls technisch leicht möglich die Funktion (aka post processing) nachzustellen, die das Ursprungsmaterial in das Endergebnis überführt haben muss, was für jeden einzelnen Pixel mathematisch bewiesen werden kann. Diese Funktion führt bei jedem anderen RAW zu falschen Ergebnissen, selbst wenn diese im Auge des Betrachters identisch erscheinen. Wie beschrieben gelingt dieser Nachweis erst ab einem zu hohen Informationsverlust nicht mehr, der allerdings bei heutigen Kameras und Auflösungen der verwendeten Bilder theoretischer Natur sein dürfte. Oder handelt es sich bei den besagten Bildern um 320x240px JPEGs? Das Ganze schützt natürlich nicht vor dem alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". edit:typo Gruß, raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore Geändert von raul (04.04.2023 um 15:40 Uhr) |
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#7 | |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.483
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Zitat:
![]() wohl kaum, aber das kann man leicht unterstellen, wenn man getriggert ist, gell?
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