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Alt 31.03.2023, 20:26   #1
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.483
es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen - seit einiger Zeit Usus, dass Schuld nachgewiesen werden muss, nicht Unschuld.
__________________

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Alt 31.03.2023, 20:35   #2
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen
Uhhh die Moralkeule ist wieder da. Schuld… Wenn ein Anwalt eine Pfeife ist geht man zum nächsten. Sehr einfach, oder?

Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen. Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2023, 20:49   #3
Fuexline
 
 
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
copytrack behält halt 400 eur ein somit sind eher 800 eur real, trotzdem copytrack stellt den Anwalt macht alles und die 800 eur wurden schon ausbezahlt
__________________
meine Webseite
PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien
Fuexline ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2023, 21:16   #4
walter_w
 
 
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: CH
Beiträge: 212
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
...

Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen...
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen. Auch die EXIF waren nicht entscheidend.
Die Verfahrenskosten hätten den Streitwert überstiegen, sodass auf eine Klage verzichtet worden ist. Wir hätten beweisen müssen, dass mein Bild unkorrekterweisen verwendet wurde.

Meine Nichte (Berufsfotografin) war zufälligerweise in Paris unmittelbar beim Brandausbruch der Kathedrale direkt vor Ort und ihre Bilder gingen um die Welt. AP musste mehrere Prozesse führen gegen Agenturen und Medien, welche die Bilder skrupellos kopierten. Dies hätte sie als Einzelperson nie machen können.

Geändert von walter_w (31.03.2023 um 21:28 Uhr)
walter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2023, 11:41   #5
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.649
Zitat:
Zitat von walter_w Beitrag anzeigen
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht.
Was im Grunde genommen auch korrekt ist. Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung, auch wenn es natürlich dem Geschädigten weh tut, wenn er das hört. Theoretisch hätte eine andere Person am selben Ort zeitgleich das gleiche Bild aufnehmen können.
Wirksam wäre dann nur ein Dataglyph im JPEG, das quasi unsichtbar in das Bild gewebt ist. Dann könnte man rechtssicher den Diebstahl beweisen.
__________________
Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.04.2023, 15:01   #6
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von walter_w Beitrag anzeigen
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen.
Mal abgesehen davon, dass ich nach kurzer Onlinerecherche bei einigen Anwaltsseiten auf Gegenteiliges gestoßen bin, finde ich die Aussage seltsam zumal der Nachweis der Urheberschaft auch erst bei einem Gerichtsverfahren geführt werden müsste auf das es die wenigsten Bilderdiebe ankommen lassen.

Technisch betrachtet gilt: Zwei mit gleicher Kamera am gleichen Ort zur gleichen Zeit aufgenomme RAWs unterscheiden sich immer voneinander. Dies mit technischen Mitteln nachzuweisen ist trivial. Schwieriger wird es aufgrund des Informationsverlustes bei Kompressionsverfahren nachzuweisen, dass das verwendete Bild nur von einem möglichen Urheber-RAW stammen kann. Aber auch hier ist lediglich der Kompressionsgrad des Endbildes entscheidend und da die wenigsten unerlaubt verwendeten Bilder bis zur Unkenntlichkeit totkomprimiert und verkleinert wurden, ist es ebenfalls technisch leicht möglich die Funktion (aka post processing) nachzustellen, die das Ursprungsmaterial in das Endergebnis überführt haben muss, was für jeden einzelnen Pixel mathematisch bewiesen werden kann. Diese Funktion führt bei jedem anderen RAW zu falschen Ergebnissen, selbst wenn diese im Auge des Betrachters identisch erscheinen. Wie beschrieben gelingt dieser Nachweis erst ab einem zu hohen Informationsverlust nicht mehr, der allerdings bei heutigen Kameras und Auflösungen der verwendeten Bilder theoretischer Natur sein dürfte. Oder handelt es sich bei den besagten Bildern um 320x240px JPEGs?

Das Ganze schützt natürlich nicht vor dem alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

edit:typo

Gruß,
raul
__________________
Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore

Geändert von raul (04.04.2023 um 15:40 Uhr)
raul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2023, 21:41   #7
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.483
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen.
nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend. Wo Du Recht hast, ist die Sache mit der Pfeife - nur kann man da in der Beurteilung durchaus danebenliegen

Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?
wohl kaum, aber das kann man leicht unterstellen, wenn man getriggert ist, gell?
__________________

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