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Alt 07.03.2023, 10:05   #1
chri$ti@n
 
 
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Man sollte sich bei einer Wärmepumpe auch immer das Kältemittel anschauen, es sind immer noch im großen Umfang Wärmepumpen mit R410A im Angebot, ....
Das ist völlig korrekt. Aus ökologischer Sicht zu bedenken ist allerdings, dass Alternativen ja auch einen Treibhauseffekt haben, lediglich (im besten Fall ) einen geringeren. Ich habe es mal für unsere Wärmepumpe (auf R410A) ausgerechnet und bin auf ein Äquivalent von 2.300 Liter Diesel gekommen. Zweifelsohne nicht schön, aber auf unsere Familienkutsche (wir haben nur die eine) und einen 10jährigen Betrieb der Anlage umgerechnet sind das etwa 3.200 km pro Jahr. Wenn ich den Betrieb der Anlage mit aus Gas erzeugtem Strom (auch wenn ich einen Okostromvertrag habe, bin ich mir dessen bewusst, dass der für unserer WP benötigte Strom wohl großteils aus einem Gaskraftwerk kommt) zugrunde lege, dann ist das CO2 Äquivalent für den benötigten Strom wohl um den Faktor 3 bis 4 bisher größer als das für das R410A. Das R410A ist aber bereits gut 12 Jahre in der Anlage und ich hoffe auf viele weitere Jahre.

Das nur, um die Auswirkungen in Relation zu setzen.

Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Dieses Kältemittel fällt unter die F- Gase- Verordnung, u.A. müssen solche Anlagen ab einem CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich einer Dichtigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb unterzogen werden ....
Kannst du erläutern, was "CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich" bedeuten?

Ich komme bei meiner WP beim Kältemittel auf ein CO2 Äquivalent von etwa 6 Tonnen. Aber nicht jährlich, sondern im Idealfall auf die Betriebsdauer. Wenn nachgefüllt werden müsste, dementsprechend weniger. Wie wird die Jährlichkeit bemessen?
chri$ti@n ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.03.2023, 12:09   #2
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.150
Zitat:
Zitat von chri$ti@n Beitrag anzeigen

Kannst du erläutern, was "CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich" bedeuten?

Ich komme bei meiner WP beim Kältemittel auf ein CO2 Äquivalent von etwa 6 Tonnen. Aber nicht jährlich, sondern im Idealfall auf die Betriebsdauer. Wenn nachgefüllt werden müsste, dementsprechend weniger. Wie wird die Jährlichkeit bemessen?
GWP = Gobal Warming Potential
Ist das Maß der von der Anlage ausgehenden Gefährdung für das Klima und entspricht der äquivalenten Menge an CO2 die den gleichen Effekt erzeugt. Diese Gefährdung würde durch die vollständige Abgabe des Kältemittels an die Umwelt durch Undichtigkeiten, Schäden usw. eintreten und ist durch entsprechende Bauvorschriften und vorbeugende Wartung und Prüfungen zu vermeiden. Dementsprechend sind mittlerweile schon zahlreiche Kältemittel verboten, andere dürfen nicht mehr Produziert werden und stehen nur noch aus dem Recycling zur Verfügung - Zu immer weiter steigenden Preisen.....
Nach der aktuellen F- Gase- Verordnung sind mittlerweile alle Anlagen mit einen GWP von mehr als 5 t einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen (ich hatte noch die alten Zahlen im Kopf). bei größere Anlagen gehen die Prüfintervalle auf bis zu 3 Monate herunter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verord..._Treibhausgase
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.

Ich würde heute nur noch Anlagen mit Propan/ Butan Isobutan (GWP 3) oder gegebenenfalls Ammoniak installieren lassen. Dann aber in Außenaufstellung, da 2-3 kg Propan/Butan beim plötzlichen Austritt ein Haus in Trümmer legen können (erst gestern in Stuttgart passiert https://home.1und1.de/magazine/panor...orgen-37888274 ) und Ammoniak einfach zu giftig ist.
Die ungesättigten Kältemittel wie F1234yf & Co haben zwar auch nur einen GWP von 4,4 aber das Abbauprodukt in der Atmosphäre ist Trifluoressigsäure, welches zwar nicht klimaschädlich, aber dafür saugiftig ist und mehrere tausend Jahre zum Abbau benötigt. Würde mich nicht wundern, wenn auch da irgendwann Einschränkungen kommen.
Und natürlich kann man Wärmepumpen so auslegen, dass sie auch im Altbau funktionieren, nur ökologisch sinnvoll ist das nicht. Für eine höhere Temperaturspreizung braucht man einen Verdichter mit höheren Verdichtungsverhältnis. Dieses ist für die maximal mögliche Temperaturdifferenz zwischen kalter und heißer Seite verantwortlich, ist es zu niedrig kondensiert der Dampf auf der heißen Seite nicht mehr. Andererseits drückt das natürlich den Wirkungsgrad des Verdichters bei niedrigerer Spreizung nach unten. Die Heizstäbe in Wärmepumpen sollen die Luft so weit anwärmen, das die WP wieder in ihren Arbeitsbereich kommt.
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2023, 18:50   #3
chri$ti@n
 
 
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Dieses Kältemittel fällt unter die F- Gase- Verordnung, u.A. müssen solche Anlagen ab einem CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich einer Dichtigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb unterzogen werden.
Ich Dummkopf hatte den Begriff "jährlich" auf den ersten Teil des Satzes bezogen (und darauf bezog sich auch meine Frage). Ich hatte nicht begriffen, dass es sich um ein "jährliche Dichtheitsprüfung" geht


Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Nach der aktuellen F- Gase- Verordnung sind mittlerweile alle Anlagen mit einen GWP von mehr als 5 t einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen (ich hatte noch die alten Zahlen im Kopf). bei größere Anlagen gehen die Prüfintervalle auf bis zu 3 Monate herunter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verord..._Treibhausgase
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.
Danke für die Information. Zum Thema Prüfpflichtigkeit:
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen?

Ok, wenn ich eine neue Anlage kaufe, wird mich der Verkäufer davon in Kenntnis setzen müssen. Müsste er jetzt (beinahe 13 Jahre nach Kauf!) an mich herantreten? Vermutlich (?) gilt das nur für Neukaufe seit 1.1.2022.
chri$ti@n ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2023, 19:50   #4
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von chri$ti@n Beitrag anzeigen
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen?
Indem der Bezirksschornsteinfeger das übernimmt. Der ZIV des Schornsteinfegerhandwerks schon fleißig mit den Gesetzgebenden Gremien am Diskutieren wie eine Überwachung / Anmeldung von Wärmepumpenanlagen / LLWP aussehen könnte.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2023, 21:22   #5
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Prof. Ganteför (Em. Prof. Uni Konstanz): Mit dem derzeitigen Deutschen Strommix ist eine Luftwärmepumpe schlechter in Bezug auf CO2 als eine Gasheizung. Dafür geringfügig billiger.

https://youtu.be/hm_O6E7noo0


Bild in der Galerie


Bild in der Galerie

In der Schweiz und in Frankreich ist das allerdings anders - Grund ist die (noch) CO2 freie Stromversorgung. Ansonsten bringt das Verbot von fossilen Heizungen nämlich genau gar nichts.

Nur mit Wind und Solar ist eine CO2-freie Stromversorgung im Winter reine Illusion und Wärmepumpen sind dann sinnlos.
__________________
Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (07.03.2023 um 22:09 Uhr)
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.03.2023, 01:48   #6
webwolfs
 
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
Zitat von einer Internetseite zu WP in Altbauten:

"Theoretisch lassen sich Wärmepumpenheizungen in jedes Gebäude integrieren. Allerdings sind sie unter schlechten Bedingungen nicht wirtschaftlich und bieten folglich auch keine finanziellen Vorteile für den Nutzer. In einem nicht oder nur unzureichend gedämmten Altbau erreichen Wärmepumpen nur eine Jahresarbeitszahl von 3 oder weniger, die Effizienz ist mangelhaft. Folglich benötigen die Geräte zur Bewältigung der Heizlast große Mengen Strom, was die Heizkosten erhöht und sich negativ auf die Umweltbilanz auswirkt."
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten

Webwolfs
webwolfs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2023, 09:31   #7
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von webwolfs Beitrag anzeigen
"Theoretisch lassen sich Wärmepumpenheizungen in jedes Gebäude integrieren. Allerdings sind sie unter schlechten Bedingungen nicht wirtschaftlich und bieten folglich auch keine finanziellen Vorteile für den Nutzer. In einem nicht oder nur unzureichend gedämmten Altbau erreichen Wärmepumpen nur eine Jahresarbeitszahl von 3 oder weniger, die Effizienz ist mangelhaft. Folglich benötigen die Geräte zur Bewältigung der Heizlast große Mengen Strom, was die Heizkosten erhöht und sich negativ auf die Umweltbilanz auswirkt."
Hast du gelesen was ich zu dem Thema geschrieben habe? Der entscheidende Punkt ist dass die Effizienz der Wärmepumpe bei sinkenden Temperaturen sehr stark sinkt während der Verschleiss hochgeht. Und sobald es kälter ist als der Bivalenzpunkt explodiert der Stromverbrauch und verdoppelt bis verdreifacht sich. Bei allen Wärmepumpen gleichzeitig. Hält das Stromnetz DAS aus?
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2023, 08:48   #8
chri$ti@n
 
 
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.
Ich habe mich jetzt in die Verordnung etwas eingelesen.

Ich denke nicht, dass ich prüfpflichtig bin. Artikel 4 Absatz 1:
Zitat:
Zitat von Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Elektrische Schaltanlagen werden den Dichtheitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen, sofern sie eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:
a) sie weisen eine geprüfte Leckagerate von weniger als 0,1 % pro Jahr auf, die in den technischen Spezifikationen des Herstellers aufgeführt und als solche auf der Kennzeichnung angegeben ist;
b) sie sind mit einem Sensor zur Überwachung des Drucks oder der Gasdichte ausgestattet;
c) sie enthalten weniger als 6 kg fluorierter Treibhausgase.
Ich denke, dass zumindest zwei dieser Bedingungen erfüllt sind.
chri$ti@n ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2023, 09:16   #9
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von chri$ti@n Beitrag anzeigen
Elektrische Schaltanlagen
Heizt Du mit einer Schaltanlage? Lies nochmal genau…
Dann ist mein Auto auch nicht mehr prüfpflichtig weil ich es als Vogelhäusschen deklariere.

Vermutlich kommst Du eher durch die Füllmenge raus.

https://www.umweltbundesamt.de/theme...ionsvermeidung

Beispiel bei meiner Anlage: Füllmenge 2.5 kg mit 407C.
Der Schwellenwert für regelmässige Kontrollen sind 2.8 kg für ein 5t CO2-Äquivalent.
Diese Wärmepumpe wäre in der EU damit nicht prüfpflichtig.
__________________
Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (08.03.2023 um 09:35 Uhr)
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2023, 12:28   #10
chri$ti@n
 
 
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Heizt Du mit einer Schaltanlage? Lies nochmal genau…
Danke für die Klarstellung. Umso mehr wird klar, dass solche EU-Verordnungen nicht an den Konsumenten gerichtet sein können.
chri$ti@n ist offline   Mit Zitat antworten
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