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#1 | ||
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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Zitat:
![]() Das nur, um die Auswirkungen in Relation zu setzen. Zitat:
Ich komme bei meiner WP beim Kältemittel auf ein CO2 Äquivalent von etwa 6 Tonnen. Aber nicht jährlich, sondern im Idealfall auf die Betriebsdauer. Wenn nachgefüllt werden müsste, dementsprechend weniger. Wie wird die Jährlichkeit bemessen? |
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#2 | |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.150
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Zitat:
Ist das Maß der von der Anlage ausgehenden Gefährdung für das Klima und entspricht der äquivalenten Menge an CO2 die den gleichen Effekt erzeugt. Diese Gefährdung würde durch die vollständige Abgabe des Kältemittels an die Umwelt durch Undichtigkeiten, Schäden usw. eintreten und ist durch entsprechende Bauvorschriften und vorbeugende Wartung und Prüfungen zu vermeiden. Dementsprechend sind mittlerweile schon zahlreiche Kältemittel verboten, andere dürfen nicht mehr Produziert werden und stehen nur noch aus dem Recycling zur Verfügung - Zu immer weiter steigenden Preisen..... Nach der aktuellen F- Gase- Verordnung sind mittlerweile alle Anlagen mit einen GWP von mehr als 5 t einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen (ich hatte noch die alten Zahlen im Kopf). bei größere Anlagen gehen die Prüfintervalle auf bis zu 3 Monate herunter. https://de.wikipedia.org/wiki/Verord..._Treibhausgase Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig. Ich würde heute nur noch Anlagen mit Propan/ Butan Isobutan (GWP 3) oder gegebenenfalls Ammoniak installieren lassen. Dann aber in Außenaufstellung, da 2-3 kg Propan/Butan beim plötzlichen Austritt ein Haus in Trümmer legen können (erst gestern in Stuttgart passiert https://home.1und1.de/magazine/panor...orgen-37888274 ) und Ammoniak einfach zu giftig ist. Die ungesättigten Kältemittel wie F1234yf & Co haben zwar auch nur einen GWP von 4,4 aber das Abbauprodukt in der Atmosphäre ist Trifluoressigsäure, welches zwar nicht klimaschädlich, aber dafür saugiftig ist und mehrere tausend Jahre zum Abbau benötigt. Würde mich nicht wundern, wenn auch da irgendwann Einschränkungen kommen. Und natürlich kann man Wärmepumpen so auslegen, dass sie auch im Altbau funktionieren, nur ökologisch sinnvoll ist das nicht. Für eine höhere Temperaturspreizung braucht man einen Verdichter mit höheren Verdichtungsverhältnis. Dieses ist für die maximal mögliche Temperaturdifferenz zwischen kalter und heißer Seite verantwortlich, ist es zu niedrig kondensiert der Dampf auf der heißen Seite nicht mehr. Andererseits drückt das natürlich den Wirkungsgrad des Verdichters bei niedrigerer Spreizung nach unten. Die Heizstäbe in Wärmepumpen sollen die Luft so weit anwärmen, das die WP wieder in ihren Arbeitsbereich kommt.
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... |
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#3 | ||
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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Zitat:
![]() Zitat:
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen? Ok, wenn ich eine neue Anlage kaufe, wird mich der Verkäufer davon in Kenntnis setzen müssen. Müsste er jetzt (beinahe 13 Jahre nach Kauf!) an mich herantreten? Vermutlich (?) gilt das nur für Neukaufe seit 1.1.2022. |
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#4 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Indem der Bezirksschornsteinfeger das übernimmt. Der ZIV des Schornsteinfegerhandwerks schon fleißig mit den Gesetzgebenden Gremien am Diskutieren wie eine Überwachung / Anmeldung von Wärmepumpenanlagen / LLWP aussehen könnte.
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Viele Grüße, Klaus |
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#5 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Prof. Ganteför (Em. Prof. Uni Konstanz): Mit dem derzeitigen Deutschen Strommix ist eine Luftwärmepumpe schlechter in Bezug auf CO2 als eine Gasheizung. Dafür geringfügig billiger.
https://youtu.be/hm_O6E7noo0 ![]() → Bild in der Galerie ![]() → Bild in der Galerie In der Schweiz und in Frankreich ist das allerdings anders - Grund ist die (noch) CO2 freie Stromversorgung. Ansonsten bringt das Verbot von fossilen Heizungen nämlich genau gar nichts. Nur mit Wind und Solar ist eine CO2-freie Stromversorgung im Winter reine Illusion und Wärmepumpen sind dann sinnlos.
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (07.03.2023 um 22:09 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
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Zitat von einer Internetseite zu WP in Altbauten:
"Theoretisch lassen sich Wärmepumpenheizungen in jedes Gebäude integrieren. Allerdings sind sie unter schlechten Bedingungen nicht wirtschaftlich und bieten folglich auch keine finanziellen Vorteile für den Nutzer. In einem nicht oder nur unzureichend gedämmten Altbau erreichen Wärmepumpen nur eine Jahresarbeitszahl von 3 oder weniger, die Effizienz ist mangelhaft. Folglich benötigen die Geräte zur Bewältigung der Heizlast große Mengen Strom, was die Heizkosten erhöht und sich negativ auf die Umweltbilanz auswirkt."
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mfp - mit freundlichen Pfoten Webwolfs |
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#7 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Zitat:
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Some say I don’t play well with others… |
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#8 | |
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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Ich habe mich jetzt in die Verordnung etwas eingelesen.
Ich denke nicht, dass ich prüfpflichtig bin. Artikel 4 Absatz 1: Zitat:
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#9 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Heizt Du mit einer Schaltanlage? Lies nochmal genau…
![]() Dann ist mein Auto auch nicht mehr prüfpflichtig weil ich es als Vogelhäusschen deklariere. Vermutlich kommst Du eher durch die Füllmenge raus. https://www.umweltbundesamt.de/theme...ionsvermeidung Beispiel bei meiner Anlage: Füllmenge 2.5 kg mit 407C. Der Schwellenwert für regelmässige Kontrollen sind 2.8 kg für ein 5t CO2-Äquivalent. Diese Wärmepumpe wäre in der EU damit nicht prüfpflichtig.
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (08.03.2023 um 09:35 Uhr) |
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#10 |
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
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