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Alt 05.01.2023, 12:20   #1
Reisefoto

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.153
Gute Nachricht für alle, die eine Fotovoltaikanlagen bauen wollen oder dieses kürzlich getan haben:
Bei Anlagen bis 30kW enfällt die Umsatzsteur auf die Anlage inkl. Speicher und die Stromeinspeisung ist nicht mehr Umsatzstuerpflichtig (der Betreiber bleibt aber trotzdem Unternehmer). Etwas absurde Bürokratie wurde abgebaut. Zudem erhöht sich die Einspeisevergütung.
https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/...b-global-de-DE
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Alt 05.01.2023, 12:28   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.026
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von Reisefoto Beitrag anzeigen
Gute Nachricht für alle, die eine Fotovoltaikanlagen bauen wollen oder dieses kürzlich getan haben:
das muss dann aber sehr kürzlich gewesen sein, weil dies m.E. nur für Anlagen gilt, bei denen die Leistungserbringung nach dem 1.1.2023 lag.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 05.01.2023, 12:46   #3
Reisefoto

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.153
Ich zitiere aus dem von mir oben verlinkten Artikel:
Zitat:
Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, ... Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt. ...

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind. ...

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife....

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.
https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/...b-global-de-DE
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Alt 05.01.2023, 14:12   #4
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Alpha 380

Hallo,

bitte die Regelungen für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer auseinanderhalten!

Zitat meines "Umsatzsteuerlehrmeisters":
Wenn sie einen umsatzsteuerlichen Sachverhalt beurteilen, vergessen sie alles was sie von der Einkommensteuer her schon wissen, das führt nur zu falschen Ergebnissen.

Er sagte wir sollen uns vorstellen unser Wissen wäre in Hüten gespeichert, in einem Einkommensteuerhut das eine Wissen und in einem Umsatzsteuerhut das andere und die Hüte müssten wir dann immer wechseln. In dem Artikel wird diese Trennung nicht deutlich, der steuerlich nicht vorgebildete Leser hat deshalb Schwierigkeiten zu erkennen, wann über die Regelungen zur Usmatzsteteur und wann über die zur Einkommensteuer geschrieben wird.


Stand vor der aktuellen Neuregelung:

a )Einkommensteuer:
Für PV-Anlagen bis 9,9 kwp konnte man vereinfacht und ohne Prüfung die Behandlung als Liebhaberei erklären, so daß man keine Einahmeüberschußrechnung mehr dafür abgeben musste, für alle anderen musste man dies tun und die Liebhaberei gegebenfalls einzeln prüfen (mit Batteriespeicher kam man in der Regeln sowieso zur Liebhaberei).

b) Umsatzsteuer
Bei der Installation bekam man 19% Umsatzsteuer für die Anlagenlieferung und die Installtionsleistungen berechnet, weshalb viele, die als Kleinunternehmer eigentlich keinen Vorsteuerabzug gehabt hätten und keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch hätten zahlen müssen, zur Regelbesteuerung optiert haben, um die Vorsteuern aus der Anlagenanschaffung erstattet zu bekommen. Im Gegenzug dann aber mindstens 5 Jahre Umsatzsteuer auf die Einspeisung und den Eigenverbrauch abführen mussten (solange waren sie durch die Option an die Regelbesteuerung gebunden).

Stand nach der aktuellen Neuregelung:

a )Einkommensteuer:
Die Grenze für die Vereinfachte Erklärung der Liebhaberei wird auf 30kwp angehoben und dis gilt schon ab 2022.

b) Umsatzsteuer
Bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2022 der Installation wird unter bestimmten Voraussetzungen (3 Seiten im Fortbildungskript, aber unter 30kwp gelten die per gesetzlicher Fiktion als erfüllt) für die Anlagenlieferung und die Installtionsleistungen keien Umsatztsuer mehr berechnet berechnet, , d.h. die Anlagen werden in der Anschaffung billiger, es gibt dafür keine Vorsteuerersattung mehr.
Die Einspeisung von PV-Strom bleibt grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig!
Wer aber umsatzsteuerlich Kleinunternehmer ist wird jetzt aber nicht mehr zur Regelbetsuerung optieren und muss dann somit keine Umsatzsteuer mehr auf auf die Einspeisevergütung abführen, bekommt diese aber auch vom Netzbetreiber nicht vergütet. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entfällt auch und das ist dann der eigentliche Vorteil, der man zukünftig gegenüber der bisherigen Regelung hat.

Hoffe das ist verständlich.
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2023, 23:31   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.489
Danke für die Erläuterung.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
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