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#5 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.056
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Das stimmt so nicht. Selbst wenn man persönlich aus der Kirche ausgetreten ist, bezahlt man bei einer gemeinsamen, steuerlichen Veranlagung Kirchensteuer, wenn der Ehepartner noch Vereinsmitglied ist und weniger verdient hat.
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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