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Alt 28.09.2021, 20:34   #11
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Dass den Arbeitgeber die genaue Erkrankung und auch private Angelegenheiten seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - wozu grundsätzlich auch Impfungen gehören - grundsätzlich nichts angeht, ...
was nicht stimmt: z.B. ist im medizinischen Bereich die Hepatits-B-Impfung bzw. der Immunitätsnachweis seit vielen Jahren faktisch Pflicht, ohne dürfen Personen in bestimmten Bereichen nicht beschäftigt werden (bzw. der Arbeitgeber haftet im Infektionsfall ggfs. für alle Folgeschäden). Die BioStoffV, die Berufsgenossenschaft, die Stiko, das RKI usw. sind hier sehr einheitlich aufgestellt. Eine gesetzliche Pflicht im engen Sinne gibt es nicht, nur die Pocken-Impfung war Gesetz (und das wurde schon in den 1950er Jahren auf Verfassungskonformität geprüft und die Zulässigkeit mehrfach bestätigt).
Ähnliches gilt -sogar schärfer- in einigen Bereichen seit 15.09.2021 für die Masern, meine Kollegen und ich mussten per 15.09.2021 die Immunität durch Infektion>Ak-Nachweis, Impfung oder hohes Alter(vor 1970 geboren) gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, ohne Nachweis darf nicht weiterbeschäftigt werden.

Ich drehe die Argumentation jetzt mal um:
ich als potentieller Kunde/Nutzer eines Restaurants/Cafes/Kneipe/Bar/Museums/Kindergartens/(Zahn)Arztpraxis oder -da bin ich nicht so entscheidungsfrei- Rettungsdienstes/Krankenhauses/Pflegeeinrichtung/JVA /Schule bin Geimpft/Genesen+nachgeimpft (und teils gesetzlich verpflichtet, das nachzuweisen!) und verlange jetzt vom Anbieter, dass er mir nachweist, dass ich nur direkt und (!) mittelbar von 2G-Personal betreut/bedient/behandelt/... werde.

Was nun?

Einen Restaurant- oder Museumsbesuch kann ich mir verkneifen, Schule, Krankenhaus, Rettungsdienst ???

Wer in diesen Beriechen arbeitet und sich nicht impfen lässt, hat den Beruf verfehlt. Ein Anbieter, der die Impfung seiner Angestellten nicht durchsetzt hat am Markt nichts mehr zu suchen.
Das gilt auch für alle anderen Bereiche mit Kundenkontakt, und "uff arbeet" für Kollegen.
Wer in seiner Datscha lebt, nie vor die Tür geht, nur Gemüse aus dem eigenen Beet futtert kann gern ungeimpft bleiben, aber wer am sozialen Leben teilnehmen will, muss sich impfen lassen.
Ich betrachte alle, die dies nicht tun und Andere und mich damit gefährden als fahrlässige Körperverletzer, nicht besser als besoffene Autofahrer.

genervt von der immer noch fehlenden Impfpflicht, -thomas

Nachtrag: lest doch bitte mal §23a IfSG i.V.m. §23 IfSG usw. §23a wurde 2015 eingefügt, also deutlich vor MasernImpf"Pflicht" und lange vor Covid19. Die Rechtsgrundlage zur Abfrage des Immunitätsstatus gibt es schon lange.
__________________
gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister.
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Geändert von ddd (28.09.2021 um 20:42 Uhr)
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