Zitat:
Zitat von kk7
Wo würdest Du bei anderem, der Gesellschaft nicht zuträglichem Verhalten, die Grenze ziehen? Gilt das dann auch für z.B. Raucher, Alkoholiker, Risiko-Sportarten, unvernünftiges Verhalten? Auch dabei werden andere Personen geschädigt, nicht umsonst gibt es Rauchverbote in Gaststätten, usw..
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Das ist eine sehr gute Frage. Die Grenze würde ich da ziehen, wo unser Recht die „grobe Fahrlässigkeit“ ansiedelt. Wer absichtlich andere oder sich selbst grob fahrlässig gefährdet hat ja auch Regressansprüche von Versicherungen bzw. privatrechtliche Forderungen zu vergewärtigen.
Wer sich bei einer „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht impfen lässt handelt m.E. Auch grob fahrlässig. Insofern sollten auch alle Solidar- und Transferleistungen dann entfallen bzw. Regress genommen werden.
Wie bei der Unfallversicherung auch. Dort werden bei grober Fahrlässigkeit Taggelder deutlich gekürzt.