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#1 | |
Registriert seit: 10.02.2019
Ort: Emsland
Beiträge: 1.360
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Zitat:
Du benennst ein völlig anderes Thema, denn ich spreche von eben der Zeit davor ! Das Macht aber nichts, denn es ist heute schlicht Nichtwissen. Falls es jemanden wirklich interessiert: ein kleiner Exkurs, die dortigen Quellnachweise aus dem 20 Jahrhundert sind hierzu vertiefend : https://edoc.ub.uni-muenchen.de/1243...mbach_Timo.pdf PS: Und bitte nicht Besitz und Eigentum und Urheberrecht durcheinanderwerfen. ![]() Und ich bin jetzt raus, weil es sowieso unerheblich ist, denn es ist heute Rechtsgeschichte. ![]() Und daher eh Offtopic.... |
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#2 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Das Urheberrecht unterscheidet sich erheblich vonden Rechten Besitz und Eigentum, denn ein wesentliches Element ist unabdingbar, das der Verfügung. Wenn ich eine Kamera verkaufe, geht die vollständig in das Eigentum des Käufers über mit dem Vollzug des Kaufs. Besitzen tut sie der Käufer, wenn er die Verfügung über sie hat. Bei der Software kann der "Verkäufer" seine Nutzung an den Käufer abtreten, er bleibt aber über den Umfang und die Dauer der Nutzung verfügungsberechtigt, was üblicherweise per Vertrag oder AGB des Verkäufer geregelt wird. Aber wer liest schon die Bedingungen bei der Installation von Software, die zudem sehr häufig deutschem Recht nicht vollständig entspricht...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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