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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » prekärer Fall von Bilderklau, was tun?
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Alt 05.01.2018, 10:53   #1
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.297
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans
Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...
__________________
Meine HP
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Alt 05.01.2018, 11:21   #2
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

ich fasse zusammen:

Irmi wurde ein Bild "geklaut" und als Gnadenbild verwendet. Da es für die Beerdigung einer Schulkameradin war in diesem Fall für sie kein Thema, erledigt.

Was sie aber nicht will ist, dass jemand das Bild zukünftig als Gnadenbild verkauft und damit Geld verdient. Deshalb will sie herausfinden wer das war und demjenigen das klar machen.

Das finde ich sehr fair, sie könnte sich ja auch auf die Lauer legen und denjenigen dann 2 Jahre später Abmahnen etc. Und wie ich Irmi einschätze würde sie gegen eine moderate Spende an eine ihr wichtige Einrichtung auch zukünftig der Verwendung zustimmen.

Wer das nicht versteht oder anderer Meinung ist (z.B das Urheberrecht gehöre abgeschafft), kann dazu gerne einen eigenes Thema aufmachen. Aber bitte hört auf Irmi zu bashen und ihr einen Rechtfertigungsdruck einzureden!
Ich finde Irmis Verhalten höchst anständig und völlig richtig.

Gruß
Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2018, 15:00   #3
Rainer B.
 
 
Registriert seit: 22.12.2010
Ort: Mainz
Beiträge: 199
Zitat:
Zitat von erich_k Beitrag anzeigen
Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...
Aus meiner Sicht ist es keine Nichtigkeit, wenn ich ein Bild mache und andere verdienen daran. Das ist Diebstahl. Das Anliegen Irmis halte ist durchaus für berechtigt.
Rainer B. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2018, 19:38   #4
ViewPix
 
 
Registriert seit: 23.09.2006
Beiträge: 5.461
Hallo Irmi,

Ohne jetzt alles gelesen zu haben, möchte ich das mal mit folgendem Zitat von Guido Karp untermauern:

"Man darf das nehmen, was einem gehört.
Gehört es einem nicht, muss man den fragen, dem es gehört.
Kann man denjenigen nicht fragen – aus welchem Grund auch immer – darf man es nicht nehmen."
Quelle: Guido Karp zu Bilderklau


Es grüßt Torsten
__________________
Meine Bilder im Internet: ViewPix - See the world through my eyes
ViewPix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2018, 23:34   #5
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Ich hatte ja schon recht früh, ich glaube Beitrag 3 war es, meinen Senf dazu gegeben.
Ich finde die Diskussion über dieses Thema hochinteressant. Und ich finde nicht, dass sie ausgeartet ist.
Klar, die ein oder andere Spitzfindigkeit hätte vielleicht besser im Hirn bleiben (und nicht auf die Tastatur übertragen werden) sollen.

Ich warne immer etwas zur Vorsicht bei vorschnellen Rechtszitaten. Das UrhG mag hier vielleicht gelten, aber bestimmt nicht gegenüber dem Friedhofsamt.

Dass hier ein Trauerfall mit von der Partie ist, scheint für viele in der Beurteilung eine entscheidende Rolle zu spielen. Überspitzt: Irmi soll doch mit diesen "Nichtigkeiten" die Familie nicht belasten. Die haben jetzt ganz andere Sorgen. Und überhaupt - wie sieht das aus?

Da bin ich anderer Meinung. Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt.
Und: der Bestatter verzichtet doch auch nicht aus lauter Rücksicht und Pietät auf sein Honorar.
Sollte da ein Anteil für Irmis Bild enthalten sein, dann wäre das eine Sauerei.

Ich bleibe bei meiner Empfehlung von meinem ersten Beitrag. Das nötige Fingerspitzengefühl traue ich Irmi doch durchaus zu! Mit der Beweisführung dürfte das aber trotzdem schwierig werden...
__________________
Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.01.2018, 01:26   #6
a1000
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt... ..
Das stimmt völlig.
Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte.
Es gibt durchaus auch mildernde Umstände. Warum immer alles so streng nach Paragraphen sehen.
Und manchmal lohnt sich das ganze finanziell auch noch nicht....
__________________
___
a1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2018, 08:58   #7
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Zitat:
Zitat von a1000 Beitrag anzeigen
Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte.
Irmi kann für sich selbst schreiben und ich muss sie nicht verteidigen. Nur als Anmerkung, da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast:

Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.
__________________
Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2018, 12:18   #8
Irmi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.385
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
...
Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.
Danke Joachim.
Von durchdrehen kann wohl keine Rede sein.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2018, 13:22   #9
The Norb
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
Da bin ich anderer Meinung. Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt.

Da bin ich nun wieder anderer Meinung:
Wenn mein zur Beerdigung verwendetes Foto der "letzte Dienst" war,
den ich Freundin und Familie erweisen konnte,
ist das absolut in Ordung so.

Auf keinen Fall würde ich denen im Moment noch mit irgendwelchen
"Urheberrechtsfragen" auf den Senkel gehen - die haben ganz andere
Sorgen und Probleme, und im Freudeskreis muss sowas angesichts der
Tragik ja nun auch echt nicht auch noch sein.

Just: My 5 Cents
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2018, 13:48   #10
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Da bin ich nun wieder anderer Meinung:
Wenn mein zur Beerdigung verwendetes Foto der "letzte Dienst" war,
den ich Freundin und Familie erweisen konnte,
ist das absolut in Ordung so.
Das ist doch auch gar nicht in Frage gestellt.
Lies doch mal den ganzen Thread und insbesondere Irmis Aussagen.

Nur
dann, wenn das Foto direkt vom Bestatter kam oder der sich dieses Foto im Zuge des Auftrags "unter den Nagel reisst", um damit Profit zu machen, sieht es eben anders aus.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
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