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Alt 07.01.2018, 08:58   #1
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Zitat:
Zitat von a1000 Beitrag anzeigen
Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte.
Irmi kann für sich selbst schreiben und ich muss sie nicht verteidigen. Nur als Anmerkung, da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast:

Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.
__________________
Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
Harry Hirsch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.01.2018, 12:18   #2
Irmi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.385
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
...
Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.
Danke Joachim.
Von durchdrehen kann wohl keine Rede sein.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2018, 13:06   #3
ChW
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Lübeck
Beiträge: 93
Jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazu geben! Ich lese das Thema hier von Beginn an und wundere mich über viele Meinungen. Ich glaube, viele User die hier streng nach Paragraphen handeln würden, haben es noch nie getan. Oder sie sind Juristen

Mal zu meiner Erfahrung aus der Vergangenheit. Ich stand schon mehrmals wegen solcher oder ähnlicher Vergehen vor Gericht - von beiden Seiten! Ich habe private Leute wegen Urheberrechtsverstöße genau so verklagt, wie beispielsweise eine Bundesministerin, die in ihrem Ministerium Fotos von mir hängen hatte. Nur mal so grob angerissen...
Auf der anderen Seite wurde ich ebenfalls in fünfstelliger Summe verklagt, weil ein Hobbyfotograf drei Aktfotos in meinem damaligen Fotoforum veröffentlicht hat. Die Dame war lediglich leicht bekleidet und die Fotos waren auch künstlerisch recht gut. Der Fotograf musste übrigens noch wesentlich mehr zahlen als ich, nur mal so am Rande.

Was habe ich daraus gelernt? Wenn überhaupt, würde ich an Irmis Stelle ganz vorsichtig bei der Familie bzw. dem Bestatter anfragen. Je nach Reaktion würde ich weiter handeln. Aber niemals würde ich in dem Fall die große Keule raus holen. Selbst wenn Irmi rechtlich gewinnen sollte, ist der Weg dahin sehr weit und aufwendig. Am Ende verlieren alle Beteiligten nur.

Wirklich gewinnen tun nur die Anwälte. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe zu meinen Anwälten immer noch ein gutes Verhältnis. Aber in so einem geringen Fall bringt es einfach nichts. Sicher, vielleicht nutzt der Bestatter das Foto seit 10 Jahren intensiv. Aber auch das muss man erst einmal beweisen. Und Irmi ist in der Beweispflicht.

Grüße
Christian
ChW ist offline   Mit Zitat antworten
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