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Alt 22.11.2017, 11:52   #16
Eichhörnchen
 
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
Vielleicht nochmal zum Fall: Anzeigen: Ja, unbedingt!

Aber auch nicht zu viel erhoffen!

Die Polizei arbeitet grundsätzlich nach dem Opportunitätsprinzip, nicht nach dem Legalitätsprinzip.
Das heißt auf Deutsch, anders als z.B. Finanzämter, muss die Polizei das Vergehen nicht zwangsweise verfolgen. Es wird bei dem immensen Arbeitsanfall immer abgewogen, ob die Straftat schwer genug ist, oder vielleicht hundert schlimmere Sachen im Vordergrund stehen. Von Berlin ist mir bekannt, dass Taschendiebstähle (egal wie viel Geld drin war ), und sogar kleinere Überfälle mit Körperverletzungen gar nicht mehr verfolgt werden. Sie schaffen es einfach nicht.
Eichhörnchen ist offline   Mit Zitat antworten
 


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