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#1 |
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
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Auch ein "verdeckter Mangel" ist ein Mangel.
Wenn man als Kunde also glaubhaft machen kann dass der Defekt etwa Folge eines Fabrikationsfehlers ist kann das durchaus unter Gewährleistung fallen. Ich würde da mal vorerst guter Dinge sein und Schuhmann kontaktieren. Die Beweislastumkehr ist ein typischer Schreibtischtäterparagraph. Wenn nichts nach Misshandlung aussieht hast du gute Chancen. Und die Herstellergarantie gibt es ja in deinem Fall auch noch denke ich. LG Georg |
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#2 | |||
Themenersteller
Registriert seit: 21.04.2014
Beiträge: 145
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Zitat:
![]() LG Zitat:
Danke! LG Zitat:
Also von außen sieht das Objektiv komplett unbenutzt aus. Keine optischen Anzeichen von Abnutzung. Da ich auch nie im Regen oder sehr feuchten Umgebungen fotografiert habe, kann ich sogar ausschließen, dass mögliche Feuchteindikatoren (weiß gar nicht ob so ein Objektiv das auch hat) im Objektiv angeschlagen haben. Mal schauen wie es weitergeht. ![]() LG |
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#3 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.139
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Zitat:
Insofern bleiben da am Ende drei Möglichkeiten:
Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#4 |
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
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Die ganze Beweislastumkehr im Zuge der Gewährleistung ist ein praxisfernes Bürokratenkonstrukt.
Wenn ich als Händler keine Kunden verlieren will werde ich bis zum Ablauf der 24 Monate möglichst im Sinne des Kunden handeln soferne keine eindeutige Misshandlung vorliegt. Wer will sich da auf einen Rechtsstreit einlassen? Ich hab sowas fast täglich vor mir - auf Händlerebene. Und schon reichlich Diskussionen mit Lieferanten (rechtlich: "Herstellern") geführt. Meist geht es im Sinne des Kunden aus, soferne keine Verschleissteile betroffen sind. Und ich sehe in einem Fotoobjektiv keine Verschleissteile. LG Georg Geändert von git (23.10.2016 um 01:45 Uhr) |
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#5 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.139
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Zitat:
Das setzt aber voraus, daß es überhaupt eine Kundenbindung gibt, und die dürfte es praktisch nur im Fachhandel mit Ladengeschäft geben. Der typische Internet-Käufer guckt auf geizhals.de oder idealo.de und kauft dann da, wo der Preis am niedrigsten ist. Und der typische Internet-Kistenschieber hat eh drei Online-Shops unter verschiedenen Namen laufen und fängt die Unzufriedenen von Shop #1 gleich mit Shop #2 oder #3 wieder ein.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#6 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.593
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Mach Dir keine Sorgen! Am Montag Hr. Mayr bei Schuhmann anrufen und den Fall schildern. schuhmann ist sehr kundenorientiert und wenn es eine Garantiemöglichkeit gibt, wird er Dir sicher helfen können!
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 21.04.2014
Beiträge: 145
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#8 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.593
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Ich habe genügend Erfahrung mit Schuhmann und Herrn Mayr, dass ich mir sicher bin, dass es eine vernünftige Lösung geben wird.
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#9 | ||
Registriert seit: 10.01.2014
Ort: Linz
Beiträge: 511
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Zitat:
Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Aber wenn du heute direkt mit ihm sprechen willst, wirst Pech haben. Er ist morgen erst wieder im Haus ![]() |
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