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Alt 08.09.2016, 08:43   #1
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
Schade dass dies nicht zu 100& nachvollziehbar Geschrieben ist. Da tut man sich dann richtig schwer. Alles ist immer so genau geregelt nur da nicht. Da merkst dass sich keiner so richtig sicher ist in diesem Thema.

Aber wie ist es wenn man etwas veröffentlicht und man direkt dazu schreibt dass es gelöscht werden kann. Also wenn Sich jemand erkennt und er es nicht möchte, dass man es direkt löschen würde. Würde man es so dann umgehen können? Den dies hatte ich schon des öfteren so gesehen gehabt.


Aber danach nur Fragen ist auch nichts. Entweder ich bekomme ne Unterschrift oder ich kann es sein lassen.
Ich glaub ich lass es sein, auch wenn ich es total faszinierend finde. Den Landschaft, Sonnenuntergänge und Portrait ich mich schon satt gesehen habe. Und dies deswegen selber auch fast nicht mehr mache.


Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now

Hat dies wer unterstützt? Weis wer was dabei raus kam?

Geändert von Avinic (08.09.2016 um 08:56 Uhr)
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.09.2016, 12:20   #2
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
...Da merkst dass sich keiner so richtig sicher ist in diesem Thema.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
...Aber wie ist es wenn man etwas veröffentlicht und man direkt dazu schreibt dass es gelöscht werden kann. Also wenn Sich jemand erkennt und er es nicht möchte, dass man es direkt löschen würde.
Veröffentlicht ist veröffentlicht. Der Satz kann Dir dann eher sogar noch negativ ausgelegt werden, da Du womöglich geahnt hast, dass Du mit der Veröffentlichung jemanden auf den Schlips treten wird.

Ich bleibe dabei: Wenn Du Street ernsthaft machen willst, dann wirst Du (nach der Aufnahme) die bildgestaltenen Personen auf dem Bild fragen müssen. Fragst Du nicht, bleibt das Bild wahrscheinlich besser in deinem persönlichen offline-Bilderarchiv.

Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
...Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now...
Das dürfte der von mir zitierte Fall sein

Ganz ehrlich: Ich kenne das Bild nicht. Aber wenn er es tatsächlich in einer Ausstellung veröffentlicht hat und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt hat, dann könnte ein Urteil im Sinne der Frau auch okay sein. Wie gesagt: Ich kenne das Bild nicht.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2016, 13:56   #3
Avinic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
Ja dann werde ich mich wohl damit abfinden müssen, dass es keinen Umweg geben wird.
Avinic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2016, 16:51   #4
jupph
 
 
Registriert seit: 03.09.2012
Ort: Leipzig
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now
Hat dies wer unterstützt? Weis wer was dabei raus kam?

Was dabei raus kam, kann man im Blog lesen:
www.startnext.com/streetphotography/blog/beitrag/?b=49734

Demnach hat weder die Klägerin recht bekommen,
noch der Fotograf das Foto für seine Ausstellung benutzen können.

Begründung dafür war
'(...)dass die damalige Fotoausstellung „OSTKREUZ. Westwärts“ nicht in den Räumlichkeiten der C/O Berlin stattgefunden hat,
sondern in Form von Stelltafeln im öffentlichen Raum vor dem Ausstellungshaus.
Die Klägerin sei daher „als Blickfang einer breiten Masse ausgesetzt (gewesen) und nicht,
wie in einer Kunstausstellung regelmäßig zu erwarten, der Betrachtung durch kunstinteressierte Besucher.'


Würde für mich heißen:
Streetfotografie geht in Ordnung solang man sie nur in 'geschlossenen' Rahmen für Interessierte Besucher zugänglich macht.
Dann bräuchten wir nur noch einen passwortgeschützten Streetfotografiebereich.
__________________
www.jupphoffmann.de | Facebook

Geändert von jupph (08.09.2016 um 16:54 Uhr)
jupph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2016, 17:05   #5
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass er auf den Abmahnkosten sitzengeblieben ist und deswegen einen Gang vors Bundesverfassungsgericht plant. Daß der Frau kein Schmerzensgeld zugesprochen wurde heißt ja nicht, dass damit automatisch alle anderen Forderungen vom Tisch sind.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
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