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#14 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 10
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Ich habe mal ein wenig nachgelesen:
Der Verkäufer hat innerhalb der Gewährleistung 2x die Möglichkeit den Fehler zu beheben. Sollte der Fehler/Defekt danach weiterhin bestehen, kann man den Kauf rückabwickeln, sofern der Verkäufer nicht beweisen kann, dass das beanstandete Gerät bei Auslieferung einwandfrei in Ordnung war. Ich habe darauf hin mit Amazon kommuniziert. Die haben mir angeboten die Kamera ein weiteres mal nach Geissler einzuschicken oder das Geld zurück zu erstatten. Ich habe Zweiteres gewählt und die Kamera am Montag zurück geschickt. Seit Dienstag ist sie laut Sendungsverfolgung bei Amazon. Bisher habe ich noch keine Antwort... Gruß, Ralli Geändert von Ralliwan (12.05.2016 um 12:57 Uhr) |
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