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#11 |
Registriert seit: 03.01.2010
Ort: Herzogenaurach
Beiträge: 62
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Hallo, Ralf,
mag ja sein, dass das mit der Haftung nicht funktioniert. Aber. warum kann ein Gesetzgeber, der die IBAN vorschreibt, nicht auch die Einteilung in Viererblöcke vorschreiben, zumindest für Nicht-Privatleute, und das auch mit Strafen bewehren? Verstehe ich nicht. Landeskennung und Prüfziffer sind ganz einfach zu erkennen: Sind die ersten vier Stellen. Das bekommen die meisten hin. Selbst Microsoft und Adobe bieten Dir heute in vielen, nicht in allen Programmen, bei der Eingabe von Lizenznummer eine Maske mit Blöcken. Wenn die das schaffen, sollte das auch anderweitig zu programmieren sein. Es sind 100 Prüfzifferkombinationen möglich (00 bis 99), für wieviel Konten? Ich kenne den Bildungsalgorithmus nicht, aber mir sagt die Anzahl der Konten und die Anzahl der Prüfziffern, dass bei mehr als einem Fehler in der IBAN-Angabe, die Prüfziffer wieder stimmen kann. Zu Deiner Meinung über die Merksystematik: Gestern war ein Gedächtnistrainer im WDR zu sehen, der genau auf eine solche Aufteilung gesetzt hat... Also ich habe nichts gegen die IBAN, verstehe sogar die Vorteile, aber warum muss man es dem Privatkunden so schwer machen? Viele Grüße Achim |
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