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#5 |
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
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Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, sondern z.B. nur auf Nennung seines Namens etc. verzichten.
Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher: Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht. Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt. Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält.
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Bis dahin Projekt5 |
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