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Alt 19.11.2015, 13:15   #1
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen.

Zum eigentlichen Thema: Ich würde einfach mal eine Anfrage an die genannte E-Mail-Adresse schicken.
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/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 19.11.2015, 13:35   #2
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten...
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, sondern z.B. nur auf Nennung seines Namens etc. verzichten.
Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart

Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.

Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält.
__________________
Bis dahin
Projekt5
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Alt 19.11.2015, 14:18   #3
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Zitat:
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen
Was? Bahnhof? Was bedeutet das?

Zitat:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Ich fotografiere rein aus Hobby, weil es mir Spaß macht. Und weil ich an einem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?

Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke?
Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe.
Aber das kann natürlich völlig falsch sein.
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 14:32   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von Projekt5 Beitrag anzeigen
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, [...]
Ja, das stimmt. Das mit dem Abtreten war etwas flapsig ausgedrückt.

Ich meinte damit nur, dass es auch ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt, bei dem je nach Vertrag auch der Urheber sein Werk selbst nicht nutzen darf.

Bei Fotowettbewerben muss man aber dem Ausschreiber in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
__________________
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Alt 19.11.2015, 14:42   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
Ob durch die Nutzung einer Zeitschrift, die den Fotowettbewerb ausgeschrieben hat, diese zur, vom Zoo untersagten gewerblichen Nutzung wird, wurde bisher nicht beantwortet.

Denn die Zeitschrift nutzt bei der Veröffentlichung die Photos gewerblich.

Schreib den Zoo an und lass es Dir genehmigen.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 19.11.2015, 14:45   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Joubi Beitrag anzeigen
...soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?
Nicht immer, aber immer öfter .

Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler.

Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet.
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Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (19.11.2015 um 14:49 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 16:47   #7
Saitenschuft
 
 
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 896
Da steht doch alles im Text des Zoos drin
Ich verstehe die Frage oder Unsicherheit nicht.

Du darfst Bilder für dein Familienarchiv machen, also für dich privat.
Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein!
Es wird dir ja auch untersagt die Bilder auf eine Webseite zu stellen, da dort eventuell mit Werbebannern Geld verdient wird. Du weißt ja nicht, was der Veranstalter des Fotowettbewerbes mit den Bildern vor hat. Eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist schon ein Verstoß gegen die Auflagen des Zoo.

Also Zoo fragen und gut.
__________________
... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen

Einen schönen Tag noch
Ede
Saitenschuft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 16:58   #8
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Grundsätzliche Frage ist doch, wer ist Veranstalter des Wettbewerbs. Aus purer Menschenfreundlichkeit gibt es keinen Wettbewerb - es sei denn innerhalb eines Clubs o.ä.

Entweder will ein Veranstalter möglichst billig an einen Stock kommen (idealerweise zu einem fixen Thema) oder den Wettbewerb als Schein-Charity für Eigenwerbung verbraten. Ein Sieg in einem Wettbewerb mag als Bauchpinselei ganz nett sein, vielleicht gewinnt man sogar eine Digitalkamera oder ein Zeitschriftenabo, aber ernsthaft sagt kein Wettbewerb etwas zu den Qualitäten der Bilder aus. Wirtschaftlich gesehen sind Teilnehmerbilder eines Wettbewerbs "verbrannt", eine anderweitige Nutzung bzw. Verwertung ist praktisch ausgeschlossen.

Entweder fotografiere ich für mich zur Freude und als Freizeitbeschäftigung oder zur Erzielung eines Umsatzes. Das Bauchkraulen überlasse ich meinem Ehegespons...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 19:04   #9
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Zitat:
Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein!
DAS hilft!
Okay!

Zitat:
Ein Sieg in einem Wettbewerb mag als Bauchpinselei ganz nett sein, vielleicht gewinnt man sogar eine Digitalkamera oder ein Zeitschriftenabo, aber ernsthaft sagt kein Wettbewerb etwas zu den Qualitäten der Bilder aus.
Was ist schlecht daran, mit einer Freizeitaktivität auch mal an einem Wettbewerb teilzunehmen und bestenfalls "mal ne Digitalkamera" zu gewinnen?
Eine Wettbewerbsteilnahme als Bauchpinselei? Kann man so sehen, muss man aber nicht.

Gut, dass das nicht meine Frage war.
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 09:25   #10
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Saitenschuft Beitrag anzeigen
Also Zoo fragen und gut.
Vielleicht gut für ihn. Aber schlecht für uns. Es gibt ernst zu nehmende Ansätze, mit denen man pauschale Veröffentlichungsverbote von Zoos aussetzen könnte. Einer muss nur den Anfang machen und es durch die Instanzen durchziehen. Ich würde gerne, aber es kümmert den Kölner Zoo nicht
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