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#1 |
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 3.280
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Hallo
Sind die Jagdpächter sogar im Recht. Das Waldgesetz verbietet wild lebende Tiere hinter her zu steigen oder zu bedrängen. Das kann gesetzlich geahndet werden. Ich suche Grund prinzipiell bevor ich los ziehe immer erst einmal den Pächter, b.z.w. den Förster auf. So kann ich auch Hochstände nutzen und bekomme sogar mit unter Tipps von Wildwechseln.
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Viele Grüsse aus Berlin Der Schm ![]() Beginne jeden Tag, wie ein neues Leben. |
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#2 | |
Registriert seit: 25.09.2015
Beiträge: 1.370
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Zitat:
Nicht gestattet ist es dem Jagdpächter Personalien einzufordern, er ist jedoch berechtigt das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren. |
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