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Registriert seit: 08.06.2014
Ort: Gütersloh
Beiträge: 759
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Zitat:
Die Entschädigung Im Versicherungsfall werden die anfallenden Reparaturkosten, die durch die Reparatur in einer Fachwerkstatt entstehen ersetzt. Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl ersetzt der Versicherer für die versicherten Sachen den Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen, also den NEUWERT. Erst wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes sinkt, gilt nur noch dieser versichert, dementsprechend sinkt dann auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät! ![]() Meine Fotos auf Flickr (wird nach und nach weiter ausgebaut) |
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