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Zitat von ha_ru
Hallo,
für was reicht das aus?
Für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer definitiv nicht, da brauchst Du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Unternehmen in der EU sind gesetzlich verpflichtet diese entweder in Papier oder digital signiert ohne Mehrkosten auszustellen. Wenn Du rechtschutzversichert bist kannst Du das zum Anwalt geben, er klagt das wenn es sein muss spielend leicht ein.
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nicht ganz korrekt: die elektronische Rechnung muss nicht mehr digital signiert sein, aber..... (und da liege ich im Streit mit bereits erwähnten Unternehmen mit Sitz in Luxemburg) für den Vorsteuerabzug
reicht es nicht aus, die Rechnung auszudrucken und in die Buchhaltung zu nehmen. Vielmehr ist die elektronische Rechnung zu aufzubewahren, dass "Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit" gewährleistet sind.
Das wird in den nächsten Jahren bei einer ganzen Reihe von Betriebsprüfungen richtig spaßig werden. Amazon stellt überhaupt keine Papierrechnungen mehr aus, obwohl das nach § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG dann nicht zulässig wenn der Kunde nicht zustimmt.
Diese Ausführungen mache ich nur, weil doch eine ganze Reihe von Forumsmitgliedern die Geräte hier auch beruflich einsetzen und vorsteuerabzugsberechtigt sind.