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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert
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Alt 20.03.2015, 14:48   #1
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Das unterschreibe ich sofort.
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Gruß Guido
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Alt 20.03.2015, 16:46   #2
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Ich versteh die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt vom Künstler, wenn er die Abgelichteten um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bittet.
Das sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Von daher finde ich es durchaus richtig, wenn der Fotograf, der diese Aktion angestoßen hat, auf die Nase fällt.

Das man das nicht vor der Aufnahme machen kann, weil man einen bestimmten Moment erwischen will, ist klar, aber nachher doch dann bitte, wenn man die Absicht hat, es in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das gebietet doch nun wirklich das normale Anstandsgefühl. Ich dachte, das ist eh schon lange Pflicht, wenn die Person Hauptmotiv ist. Vielleicht muss ich da auch mal mein rudimentären Rechtswissen auffrischen.

Es ist numal so, dass niemand durch die Stadt geht und sich dabei immer so verhält, als würde er gerade beobachtet. Selbst wenn es heute fast so ist, der Gedanke ist doch furchtbar, wenn man sich überhaupt nicht frei bewegen kann. Wenn ich mir gerade in der Nase bohre möchte ich das nicht nächste Woche in einer Ausstellung sehen.

Und selbst wenn die Abgelichteten gerade von ihrer besten Seite zu sehen sind, sollte man nicht trotzdem vorher fragen, ob sie das Bild öffentlich sehen wollen? (Ich komm immer noch nicht drüber, dass manche meinen es wäre völlig ok, alles und jeden immer online oder an die Wand bringen zu dürfen).
Simples Beispiel: Ich hab kürzlich in einer Ausstellung ein Bild von einem verliebten Paar auf einer Parkbank gesehen. Wunderschönes Bild, jedes Paar würde sich freuen, so ein Foto zu bekommen.
ABER: Was wenn einer der beiden eigentlich einen anderen Partner hat? Dann sind sie das Risiko eingegangen, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und einem Bekannten über den Weg zu laufen. Aber haben sicher nicht damit gerechnet, schon wenig später ungefragt überlebensgroß auf einem Plakat zu landen.

Es kann doch nicht sein, dass ich, sobald ich rausgehe, damit rechnen muss, dass irgendein Künstler meint, mich ungefragt für seine Kunst benutzen zu können.
Und ich betone dabei UNGEFRAGT! Jedem seine Kunst, aber doch bitte mit Einverständnis, wenn ich dabei Personen in den Mittelpunkt stellen möchte.
Und auch wenn ich mich wiederhole, für mich ist das einfach nur selbstverständlich.
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~ kultur.photo
~ Schau mal rein
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Alt 20.03.2015, 17:10   #3
Laurana
 
 
Registriert seit: 23.10.2013
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 472
Dem Post von Roland_Deschain schließe ich mich uneingeschränkt an.

[OFFTOPIC] Sehr geiles Profilfoto übrigens [/OFFTOPIC]
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(='.'=)

(")_(")
Liebe Grüße, Eva

Your first 10.000 photographs are your worst. - Henri Cartier-Bresson
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Alt 20.03.2015, 22:56   #4
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Roland_Deschain Beitrag anzeigen
Ich versteh die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt vom Künstler, wenn er die Abgelichteten um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bittet. Das sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Von daher finde ich es durchaus richtig, wenn der Fotograf, der diese Aktion angestoßen hat, auf die Nase fällt.
...
Es kann doch nicht sein, dass ich, sobald ich rausgehe, damit rechnen muss, dass irgendein Künstler meint, mich ungefragt für seine Kunst benutzen zu können.
Und ich betone dabei UNGEFRAGT! Jedem seine Kunst, aber doch bitte mit Einverständnis, wenn ich dabei Personen in den Mittelpunkt stellen möchte.
Und auch wenn ich mich wiederhole, für mich ist das einfach nur selbstverständlich.
Ich gebe dir Recht, dass die Einwilligung wünschenswert ist. Sie ist auch in gewissen Rahmen notwendig. Wenn zum Beispiel das Bild nicht als Kunstwerk, sondern als rein kommerzielles Objekt verwendet wird, womöglich als Werbung. Ebenso gibt es Grenzen, wenn das Bild so manipuliert wird, dass es die abgebildete Person verunglimpft, z.B. als Nazi hinstellt oder in einer peinlich-verletzenden Situation präsentiert.

Allerdings ist es illusorisch bei Streetphotography Strassensperren aufstellen zu müssen, damit die abgebildeten Personen ihre Einwilligung abgeben können, mit Dutzenden Mitarbeitern, die in geduldigen Gesprächen den rechtlich nicht bewanderten Passanten die Auswirkungen ihrer Einverständniserklärung verdeutlichen. Dass schon der Akt der Aufnahme rechtlich verfolgbar sein kann, ist meiner Meinung nach nur mehr mit Paranoia höchsten Grades erklärbar.

Wie weit die Person, um die es hier geht, im Mittelpunkt des Bildes gestanden hat, lässt sich mangels Bild nicht herausfinden. Aber wenn es ähnlich ist, wie die anderen, die gezeigt wurden, so kann man durchaus annehmen, dass es kein Porträt der Frau war, das gemacht wurde.

Ich bleibe dabei. Wer meint, etwas verbergen zu müssen, soll es verbergen dürfen. Aber er kann nicht verlangen, dass er das zur Hauptverkehrszeit in der Fußgängerzone tun kann. Ich behaupte, dass die simple Tatsache seiner Existenz (und mehr hat ein Bild dieser Art höchstwahrscheinlich nicht bewiesen) keinerlei Anspruch auf Geheimhaltung in sich trägt.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
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Alt 20.03.2015, 22:25   #5
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Mein persönliches Recht an meinem Abbild, an der öffentlichen Zurschaustellung meiner Gefühle, an der Verletzung meiner Anonymität zu Gunsten der Eitelkeit eines Dritten, der sich selbst „Künstler“ nennt und diese Eigenbezeichnung als Rechtfertigung benutzt.
Deine Anonymität ist nicht verletzt, außer er schreibt deinen Namen drunter.
Du stellst deine Gefühle für alle sichtbar zur Schau. 100 Leute sehen es. Und du willst allen Ernstes behaupten, dass 100 weitere deine "Anonymität verletzen"????

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Er möchte sein Bild zur Schau stellen und zeigen, wie toll er das gesehen hat. Er stellt aber mich zur Schau, setzt sich über meine Vorbehalte hinweg und macht mich zum Objekt.
Fein. Schaffen wir Kunst ab. Wenn wir die vielen kleinen "Möchtegerne" verbieten killen wir auch die Cartier-Bressons und Kischs, die Leibovitzes und Gigers.

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Es geht ihm weder um ein Bild, oder um die Aussage des Bildes, noch den Ort, an dem er das Bild gemacht hat. Das könnte er genauso mit einem Model inszenieren, die Idee aufgreifen und eigenständig umsetzen. Diese Inszenierung ist es ihm aber nicht wert, er möchte es von mir und durch mich umsonst, ohne weitere Mühe oder gar finanziellen Aufwand.
Dieser Behauptung ist so unsinnig, dass es nicht wert ist darauf zu antworten...
Du willst also festlegen das Kunst nur als Inszenierung straffrei bleibt??? Du bist Gedankenleser?

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Deutlicher kann ein anderer die geringe Wertschätzung meiner Person nicht ausdrücken. Selbst eine nachträgliche Genehmigung ist nach Auffassung des Fotografen schon zu viel verlangt.
Wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit bewegt, muss sie es akzeptieren wahrgenommen zu werden. Verlangst du, dass während du über die Straße spazierst, jeder seine Augen abwenden muss????

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das Selbstbestimmungsrecht ist die Währung, in der der Klägerin ein Schaden entseht.

Ich drücke der Klägerin alle Daumen, dass sie sich durchsetzt!
Und das unbegründete Unbehagen einer Person wiegt höher als die Grundfreiheit sich auszudrücken?
Wir alle müssen mit gewissen Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit leben, wenn es das Allgemeinwohl erfordert. Was Grundlage unserer Gesellschaft ist, ist die Möglichkeit sich zu verwirklichen, solange niemand anderer Schaden nimmt! Soll dein persönliches Unbehagen als Richtschnur für allgemeines Handeln gelten? Soll Provokation strafbar werden? Soll Aufzeigen sozialer Realität im Gefängnis enden? Ich will dir nichts unterstellen, aber als Hypothese: wenn dir morgen nicht gefällt, dass Männer auf der Straße Händchen halten, ist das ebenfalls eine Verletzung deines Selbstbestimmungsrechtes weil es dir Unbehagen verursacht? Vielleicht. Aber auch hier haben wir ein höheres Gut zu bewahren!

Ich hoffe, dass die Klägerin mit Pauken und Trompeten verliert und auf den Kosten sitzenbleibt!

Privatsphäre muss unantastbar bleiben! Öffentlichkeit ist wie der Name sagt öffentlich.
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Gregor Kobelkoff
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Alt 20.03.2015, 22:35   #6
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Unbegründetes Unbehagen? Bestimmst du jetzt wann jemand Unbehagen verspüren darf und wann nich?
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Gruß Guido
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hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2015, 13:29   #7
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Mein Kommentar bezieht sich auf das Foto, das Gegenstand eines konkreten Prozesses ist. Es geht nicht um Beiwerk, am Rande stehende Leute oder ähnliches. Insofern gehen einige Deiner Einwendungen ins Leere. Schade, dass Du etwas Konkretes um des Schreibens Willen verwässerst.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Deine Anonymität ist nicht verletzt, außer er schreibt deinen Namen drunter.
Falsch: Mit dem Bild, um das es geht, kann man problemlos persönliche Daten der Abgebildeten ergoogeln. Die Zeiten, wo man einen Namen darunter schreiben musste, sind schon lange vorbei. Vielleicht ist es in Deinem Heimatort noch anders.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Du stellst deine Gefühle für alle sichtbar zur Schau.
Wenn ein Mensch irgendwo normal lang läuft, stellt er gar nichts zur Schau. Andere werden ihn kaum bemerken. Eine Fotografie in einer Ausstellung dagegen macht sichtbar, was dem unaufmerksamen Betrachter im Alltag entgeht. Der Fotograf stellt zur Schau.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Dieser Behauptung ist so unsinnig, dass es nicht wert ist darauf zu antworten...
Warum gehst trotzdem im nächsten Satz darauf ein?

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Du willst also festlegen das Kunst nur als Inszenierung straffrei bleibt???
Ich lege gar nichts fest. Gesetze werden von frei gewählten Repräsentanten angenommen oder verworfen. Konkrete Fälle von Menschen entschieden, die dazu autorisiert sind und unbefangen sind. Zumindest bei uns.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit bewegt, muss sie es akzeptieren wahrgenommen zu werden.
Da sich keiner ohne öffentlichen Raum bewegen kann, wird ihm eine Privatsphäre zuerkannt, die verhindert, dass er alleine durch Nutzung des öffentlichen Raumes zur Schau gestellt werden darf. Ob es so bleibt, wird die Urteilsbegründung zeigen.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Privatsphäre muss unantastbar bleiben! Öffentlichkeit ist wie der Name sagt öffentlich.
Und trotzdem gibt es öffentliche Sanktionen in der Privatsphäre, als auch Beschränkungen des Individuums im öffentlichen Raum. Warum soll gerade die Kunst davon ausgenommen sein? Wo es noch nicht einmal eine allgemein verbindliche Definition von Kunst gibt...

Auch Fotografen haben sich in die Gesellschaft einzufügen, genauso wie deren Opfer. Früher hatte Fotografie einen anderen Stellenwert in der Gesellschaft. Es war etwas Besonderes, fotografiert zu werden. Es war technischer Fortschritt. Die Fotografen, die Du namentlich aufführst, haben sich in ihre Umgebung integriert und stießen auf Verständnis. Bei den meisten Bildern sieht man die Zustimmung der Abgebildeten. Heute führt die Bilderflut zu Übersättigung, die unkontrollierte Massenverbreitung zu Ablehnung. Gesetzgeber und Richter nehmen diese Strömungen lediglich auf, sie schaffen sie nicht.

Es sind nicht die ernsthaften, einfühlsamen Fotografen, die die Streetfotografie zerstören. Es sind die Leute, die sich das Recht einfach nehmen und ihre Ergebnisse zur Schau stellen.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 20.03.2015, 22:59   #8
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.958
Im zugrunde liegenden Fall finde ich das Urteil sogar salomonisch. Und überlebensgroß präsentiert zu werden ohne Einwilligung des "Models" ist sicher auch ziemlich daneben. Und es wäre sicher sinnvoll gewesen, bei dem "Model" nachzufragen

Aber eine ganze Kunstform zu verbieten ist auch des guten zu viel.

Hier wird eine Mücke zum Elefanten
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... und Tschüß...

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