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» Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert |
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#1 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Das unterschreibe ich sofort.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#2 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Ich versteh die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt vom Künstler, wenn er die Abgelichteten um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bittet.
Das sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Von daher finde ich es durchaus richtig, wenn der Fotograf, der diese Aktion angestoßen hat, auf die Nase fällt. Das man das nicht vor der Aufnahme machen kann, weil man einen bestimmten Moment erwischen will, ist klar, aber nachher doch dann bitte, wenn man die Absicht hat, es in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das gebietet doch nun wirklich das normale Anstandsgefühl. Ich dachte, das ist eh schon lange Pflicht, wenn die Person Hauptmotiv ist. Vielleicht muss ich da auch mal mein rudimentären Rechtswissen auffrischen. Es ist numal so, dass niemand durch die Stadt geht und sich dabei immer so verhält, als würde er gerade beobachtet. Selbst wenn es heute fast so ist, der Gedanke ist doch furchtbar, wenn man sich überhaupt nicht frei bewegen kann. Wenn ich mir gerade in der Nase bohre möchte ich das nicht nächste Woche in einer Ausstellung sehen. Und selbst wenn die Abgelichteten gerade von ihrer besten Seite zu sehen sind, sollte man nicht trotzdem vorher fragen, ob sie das Bild öffentlich sehen wollen? (Ich komm immer noch nicht drüber, dass manche meinen es wäre völlig ok, alles und jeden immer online oder an die Wand bringen zu dürfen). Simples Beispiel: Ich hab kürzlich in einer Ausstellung ein Bild von einem verliebten Paar auf einer Parkbank gesehen. Wunderschönes Bild, jedes Paar würde sich freuen, so ein Foto zu bekommen. ABER: Was wenn einer der beiden eigentlich einen anderen Partner hat? Dann sind sie das Risiko eingegangen, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und einem Bekannten über den Weg zu laufen. Aber haben sicher nicht damit gerechnet, schon wenig später ungefragt überlebensgroß auf einem Plakat zu landen. Es kann doch nicht sein, dass ich, sobald ich rausgehe, damit rechnen muss, dass irgendein Künstler meint, mich ungefragt für seine Kunst benutzen zu können. Und ich betone dabei UNGEFRAGT! Jedem seine Kunst, aber doch bitte mit Einverständnis, wenn ich dabei Personen in den Mittelpunkt stellen möchte. Und auch wenn ich mich wiederhole, für mich ist das einfach nur selbstverständlich. |
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#3 |
Registriert seit: 23.10.2013
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 472
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Dem Post von Roland_Deschain schließe ich mich uneingeschränkt an.
[OFFTOPIC] Sehr geiles Profilfoto übrigens ![]()
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(\ _ /) (='.'=) (")_(") Liebe Grüße, Eva Your first 10.000 photographs are your worst. - Henri Cartier-Bresson |
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#4 | |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Allerdings ist es illusorisch bei Streetphotography Strassensperren aufstellen zu müssen, damit die abgebildeten Personen ihre Einwilligung abgeben können, mit Dutzenden Mitarbeitern, die in geduldigen Gesprächen den rechtlich nicht bewanderten Passanten die Auswirkungen ihrer Einverständniserklärung verdeutlichen. Dass schon der Akt der Aufnahme rechtlich verfolgbar sein kann, ist meiner Meinung nach nur mehr mit Paranoia höchsten Grades erklärbar. Wie weit die Person, um die es hier geht, im Mittelpunkt des Bildes gestanden hat, lässt sich mangels Bild nicht herausfinden. Aber wenn es ähnlich ist, wie die anderen, die gezeigt wurden, so kann man durchaus annehmen, dass es kein Porträt der Frau war, das gemacht wurde. Ich bleibe dabei. Wer meint, etwas verbergen zu müssen, soll es verbergen dürfen. Aber er kann nicht verlangen, dass er das zur Hauptverkehrszeit in der Fußgängerzone tun kann. Ich behaupte, dass die simple Tatsache seiner Existenz (und mehr hat ein Bild dieser Art höchstwahrscheinlich nicht bewiesen) keinerlei Anspruch auf Geheimhaltung in sich trägt.
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#5 | |||||
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Du stellst deine Gefühle für alle sichtbar zur Schau. 100 Leute sehen es. Und du willst allen Ernstes behaupten, dass 100 weitere deine "Anonymität verletzen"???? Zitat:
Zitat:
Du willst also festlegen das Kunst nur als Inszenierung straffrei bleibt??? Du bist Gedankenleser? Zitat:
Zitat:
Wir alle müssen mit gewissen Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit leben, wenn es das Allgemeinwohl erfordert. Was Grundlage unserer Gesellschaft ist, ist die Möglichkeit sich zu verwirklichen, solange niemand anderer Schaden nimmt! Soll dein persönliches Unbehagen als Richtschnur für allgemeines Handeln gelten? Soll Provokation strafbar werden? Soll Aufzeigen sozialer Realität im Gefängnis enden? Ich will dir nichts unterstellen, aber als Hypothese: wenn dir morgen nicht gefällt, dass Männer auf der Straße Händchen halten, ist das ebenfalls eine Verletzung deines Selbstbestimmungsrechtes weil es dir Unbehagen verursacht? Vielleicht. Aber auch hier haben wir ein höheres Gut zu bewahren! Ich hoffe, dass die Klägerin mit Pauken und Trompeten verliert und auf den Kosten sitzenbleibt! Privatsphäre muss unantastbar bleiben! Öffentlichkeit ist wie der Name sagt öffentlich.
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#6 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Unbegründetes Unbehagen? Bestimmst du jetzt wann jemand Unbehagen verspüren darf und wann nich?
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#7 | |||||
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Mein Kommentar bezieht sich auf das Foto, das Gegenstand eines konkreten Prozesses ist. Es geht nicht um Beiwerk, am Rande stehende Leute oder ähnliches. Insofern gehen einige Deiner Einwendungen ins Leere. Schade, dass Du etwas Konkretes um des Schreibens Willen verwässerst.
Zitat:
Wenn ein Mensch irgendwo normal lang läuft, stellt er gar nichts zur Schau. Andere werden ihn kaum bemerken. Eine Fotografie in einer Ausstellung dagegen macht sichtbar, was dem unaufmerksamen Betrachter im Alltag entgeht. Der Fotograf stellt zur Schau. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch Fotografen haben sich in die Gesellschaft einzufügen, genauso wie deren Opfer. Früher hatte Fotografie einen anderen Stellenwert in der Gesellschaft. Es war etwas Besonderes, fotografiert zu werden. Es war technischer Fortschritt. Die Fotografen, die Du namentlich aufführst, haben sich in ihre Umgebung integriert und stießen auf Verständnis. Bei den meisten Bildern sieht man die Zustimmung der Abgebildeten. Heute führt die Bilderflut zu Übersättigung, die unkontrollierte Massenverbreitung zu Ablehnung. Gesetzgeber und Richter nehmen diese Strömungen lediglich auf, sie schaffen sie nicht. Es sind nicht die ernsthaften, einfühlsamen Fotografen, die die Streetfotografie zerstören. Es sind die Leute, die sich das Recht einfach nehmen und ihre Ergebnisse zur Schau stellen.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#8 |
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.958
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Im zugrunde liegenden Fall finde ich das Urteil sogar salomonisch. Und überlebensgroß präsentiert zu werden ohne Einwilligung des "Models" ist sicher auch ziemlich daneben. Und es wäre sicher sinnvoll gewesen, bei dem "Model" nachzufragen
Aber eine ganze Kunstform zu verbieten ist auch des guten zu viel. Hier wird eine Mücke zum Elefanten |
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