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#15 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
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Hallo!
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. Problem ist jedoch die Beweislage, der VK kann jederzeit behaupten, bei ihm hätte noch alles funktioniert. Schlimmstenfalls könnte das nur über den Rechtsweg geklärt werden, wobei die Schadenssumme in keiner Relation zu den Kosten steht. Wie bereits geschrieben, einen solchen Weg werde ich nicht einschlagen. Sollte der Verkäufer einlenken wäre eine Wandlung oder Wertminderung denkbar. Wenn nicht, die Optik macht im AF-Betrieb sehr gute Fotos und der MF-Betrieb soll lt. wus ohnedies nicht der Bringer sein.
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Liebe Grüße Siegrid ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS |
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