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#1 |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Wenn laut Beschreibung alles in Ordnung war, dann hat der Verkäufer den Artikel nicht korrekt beschrieben, ganz einfach. Das ist ja ein ganz offensichtlicher Mangel und nicht einer, den man übersehen könnte. Es ist eine wesentliche Eigenschaft dieses Objektivs, dass man manuell fokussieren kann. Dass hätte der Verkäufer vor Verkauf überprüfen müssen.
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Viele Grüße Reiner |
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#2 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Wie gesagt, man muss um dieses Problem wissen, um es vorab zu testen. Ich weiss nicht, ob ich vor 4 Monaten eine derartige Reklamation nach längerer Zeit akzeptiert hätte.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#3 | |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Zitat:
Aus Schaden wird man klug, leider und hoffentlich. Dieses Beispiel zeigt mir, was ich demnächst vor Kauf in meinen Fragenkatalog an den Verkäufer aufzunehmen habe.
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Viele Grüße Reiner Geändert von fornie (11.01.2015 um 21:49 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.180
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Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
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Hallo!
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. Problem ist jedoch die Beweislage, der VK kann jederzeit behaupten, bei ihm hätte noch alles funktioniert. Schlimmstenfalls könnte das nur über den Rechtsweg geklärt werden, wobei die Schadenssumme in keiner Relation zu den Kosten steht. Wie bereits geschrieben, einen solchen Weg werde ich nicht einschlagen. Sollte der Verkäufer einlenken wäre eine Wandlung oder Wertminderung denkbar. Wenn nicht, die Optik macht im AF-Betrieb sehr gute Fotos und der MF-Betrieb soll lt. wus ohnedies nicht der Bringer sein.
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Liebe Grüße Siegrid ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS |
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#6 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.
Ich habe das bei meinen Geräten oft genug erlebt, da hätte genauso gut eine Übergabe stattfinden können und jeder denkt vom anderen, dass er einen über den Tisch ziehen will. Was mir bei privaten Verkäufen oft auffällt: da wird nur eine Garantie ausgeschlossen, aber nicht die Gewährleistung. Dann könnte sich Dein Fall anders darstellen....
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#7 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Wir gesagt, mir ist es ja ähnlich gegangen. Zitat:
Sollte in meinem Falle die Versicherung nicht zahlen, werde ich auch mit meiner non-MF-Version des 16105 leben.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#8 | |
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
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Zitat:
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern. Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen. Fotorrhoe Geändert von Fotorrhoe (12.01.2015 um 13:26 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.
- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren. - die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
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