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Alt 15.12.2014, 21:15   #1
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
Das Widerrufsrecht ist nach meiner Meinung kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag, den man noch gar nicht erfüllt hat, denn:

"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."

Das bedeutet, ohne die Ware erhalten zu haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Alles gar nicht so einfach.
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Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.12.2014, 22:16   #2
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."
Nö. Das Widerrufsrecht besteht sofort nach Vertragsabschluß. Aber die 14-Tage-Frist beginnt erst zu laufen, wenn du den gekauften Artikel erhalten hast.

Wo die zitierten 12 Monate herkommen, ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Das kann eigentlich nur Verjährung bei fehlender Widerrufsbelehrung sein, ist also bei einem regulär gelaufenen Geschäft wahrscheinlich irrelevant.

Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 22:39   #3
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
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Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 23:05   #4
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
In Absatz 2 geht es um das (vom Händler freiwillig eingeräumte) Rückgaberecht, nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht. Zurückgeben kannst du natürlich nur Dinge, die du schon erhalten hast.

Abgesehen davon ist der Artikel drei Jahre alt hat mit dem aktuellen Wortlaut des Paragraphen nicht mehr viel zu tun.
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
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