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#1 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
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Das Widerrufsrecht ist nach meiner Meinung kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag, den man noch gar nicht erfüllt hat, denn:
"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..." Das bedeutet, ohne die Ware erhalten zu haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Alles gar nicht so einfach.
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Gruß Gottlieb |
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#2 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
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Zitat:
Wo die zitierten 12 Monate herkommen, ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Das kann eigentlich nur Verjährung bei fehlender Widerrufsbelehrung sein, ist also bei einem regulär gelaufenen Geschäft wahrscheinlich irrelevant. Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#3 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
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Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
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Gruß Gottlieb |
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#4 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
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Zitat:
Abgesehen davon ist der Artikel drei Jahre alt hat mit dem aktuellen Wortlaut des Paragraphen nicht mehr viel zu tun. ![]()
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