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Alt 27.11.2014, 12:51   #1
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
Was ich mich letztens gefragt habe...

Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel.

Was ich mich gefragt habe:

Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
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Alt 27.11.2014, 12:57   #2
jhagman
 
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.771
Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
jhagman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 12:58   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
Moin Karsten,

Zitat:
Zitat von Karsten in Altona Beitrag anzeigen
Was ich mich gefragt habe:

Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 13:07   #4
Reisefoto
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.167
Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
Reisefoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2014, 13:34   #5
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?
Natürlich mit dem Hintergrund Filmen/Fotografieren. Sonst würde es für mich wenig Sinn machen. Ergänzend vielleicht noch: Für private Zwecke.
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Karsten in Altona ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.11.2014, 13:40   #6
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
Ist konkludentes Handeln ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard.
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