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#1 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
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Was ich mich letztens gefragt habe...
Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel. Was ich mich gefragt habe: Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ... |
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#2 |
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.771
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Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
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#3 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.047
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Moin Karsten,
Zitat:
Dat Ei
__________________
![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#4 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.167
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Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
__________________
Einige meiner Bilder: Wildlife & Landschaft Kanada und USA NW . Winter und Polarlicht Nordnorwegen 2016 . Australien . Von Kalifornien nach Montana . Grönland 2016 . Australien 2009 . Meine Homepage |
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#5 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
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Natürlich mit dem Hintergrund Filmen/Fotografieren. Sonst würde es für mich wenig Sinn machen. Ergänzend vielleicht noch: Für private Zwecke.
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#6 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.739
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Ist konkludentes Handeln ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard.
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