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#8 |
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.167
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Unberechtigt erlangte Beweismittel (z.B. Verstoss gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte) haben keine Beweiskraft. Sehr fragwürdig was in Russland mit solchen Geräten passiert. Und problematisch auch die "Internet-Pranger" hierzulande für Verkehrssünder.
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