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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » action-cam verbot in Österreich
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Alt 16.05.2014, 15:21   #1
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von kilosierra Beitrag anzeigen
Darf man denn in diesen Ländern überhaupt noch fotografieren?
Selbstverständlich! Und da sind die Gesetze sogar wesentlich freier als zB. in D!!!

Zitat:
Zitat von kilosierra Beitrag anzeigen
Darf man auf der Strasse die Augen offen haben?
Warum diese Übertreibung? Steht doch nirgends!

Zitat:
Zitat von kilosierra Beitrag anzeigen
In was für einer Sch...welt leben wir eigentlich?
In der, die wir uns gemacht haben...

Zitat:
Zitat von kilosierra Beitrag anzeigen
Da muss ich wohl meine Urlaubsplanung für den Sommer noch mal überdenken. Wenn ich nicht fotografieren und filmen darf, bringe ich denen auch nicht mein Geld.
In Russland darfst du die Dash-Cam benutzen - wenn du dieses Land lieber unterstützen willst.
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.05.2014, 15:38   #2
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
...In der, die wir uns gemacht haben......
"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
...In Russland darfst du die Dash-Cam benutzen - wenn du dieses Land lieber unterstützen willst.
Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 16:31   #3
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.722
Das Verbot halte ich für völlig überzogen und hat mit Datenschutz meiner Meinung nach auch nichts mehr zu tun.

Meiner Meinung nach reicht es völlig aus, wenn Aufnahmen von Personen, die darauf erkennbar sind und in eher peinlichen Situationen (Mutter schlägt Kind, Vater pinkelt in die Büsche usw.) gefilmt werden, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ausnahmen könnte es dann noch vor Gericht geben - dieser "Beweis" muss ja nicht allen Gerichtsbesuchern gezeigt werden, Richter/Anwälte/beteiligte Personen reichen dafür als Publikum ja aus.

Unter schützenswerten Daten habe ich bislang Name/Geburtsdatum/Adresse/Telefonnummer/Kontodaten/Kennwörter usw. verstanden - auf den Gedanken, dass das Filmen eines Geschehns selbst dem Datenschutz unterliegt, wäre ich von alleine nie gekommen.
Wenn das so wäre, dürften z. B. auch keine Dokumentationen, auf denen Menschen in einem Geschehen zu sehen sind, veröffentlicht werden.
Bislang wird das noch munter (z. b. Dokumentationen über den 1. und 2. Weltkrieg) betrieben - auch Nachrichtensendungen in der heute üblichen Form (da ist mal wieder was los im Stadion oder in der Ukraine oder...) dürfte es dann nicht mehr geben.

Und mal nebenbei: was passiert dann mit den öffentlichen Überwachungskameras in Bahnhöfen oder an belebten Plätzen?
Sind (bzw. warum sind) das keine schützenswerte Daten mehr, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden?

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 17:04   #4
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.549
Überwachungskameras des Staates oder der Kummunen dienen angeblich der öffentlichen Sicherheit....aber wohl eher der Tatsache, dass man damit evtl Täter später besser ermitteln kann, was m.E. mit Sicherheit per se nichts zu tun hat. Aber das ist "Staatsmacht" und somit genehm.

Das private Photographieren und Filmen ist eine andere Baustelle.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und da ist es einfach der bessere Weg gewisse Photgraphierereien und Filmereien von der Genehmigung der Abgelichteten abhängig zu machen, als darauf zu vertrauen, dass der "Urheber" diese nicht veröffentlicht!

Zumal eine Veröffentlichung zwar im Nachhinein kritisiert/beklagt werden kann, aber bekomm` mal Dein "Pinkelphoto" um bei dem Beispiel zu bleiben in Facebook und Co wieder eliminiert - viel Spass.

Vieles was sogenannte Reporter gewisser Medien so Tag für Tag auf der Straße anstellen ist rechtlich sicherlich oft zumindest am Rande der Legalität - bei vielen Äußerungen die da über den Sender posaunt werden kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass eine Einverständnis der Betroffenen vorliegt.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 18:53   #5
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!
Habe ich auch nicht gesagt, oder?


Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?
Auch das habe ich n icht gesagt!

Deine Interpretationen sind schon sehr weit her geholt...
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.05.2014, 19:13   #6
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Zitat:
Zitat von sirkrieger Beitrag anzeigen
Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt. Obwohl die Sache klar ist. Davon gibt es genug Beispiele. Es steht Aussage gegen Aussage und derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte hat die Kohle im Sack.

Da hilft so eine Aufnahme schon um dem Recht gerecht zu werden.
Leider nicht. Meine Mutter wurde von einem aus dem Parkplatz vor der Garage rückwärts ausfahrenden Auto touchiert, sie konnte trotz 30er Zone nicht mehr ausweichen. Der Unfallgegner behauptete, dass sie viel zu schnell unterwegs gewesen sei und daher in sie hineingefahren sei. Bei einem vor-Ort-Termin mitsamt einem Sachverständigen der Gegenseite brachte der Firmeninhaber dann einen Ausdruck mit vom USB-Stick, der die Fahrt protokolliert. Angeblich sei ein Fahren ohne diesem Stick gar nicht möglich und die Versicherung, wegen der er den kompletten Fuhrpark damit ausgerüstet hatte, könne noch viel mehr Daten auslesen als er auf seinem Ausdruck zeigen könne. Ich blickte kurz auf das Papier und fragte, ob man das und den Atick als Beweisstück gelten lassen könne - es war klar im Sinne meiner Mutter protokolliert, was damals geschehen war udndas Teil hätte eindeutig bewiesen, dass meine Mutter korrekt gefahren war und die Gegnerin nicht.

Als dann die Verhandlung stattfand, war das Papier nicht mehr auffindbar und der Stick angeblich kaputt gegangen, als die Versicherung versuchte, ihn auszulesen.

Danke fürs Gespräch. Mangels Beweise wurde dann auf 50-50 entschieden... Super. Und die Versicherung forderte auch noch keinerlei Konsequenzen ein vom Fahrzeughalter. Warum auch, hatte der defekte Stick ja schließlich eine größere Zahlung verhindert...

Nun ersetze Stick durch Video und du hast den Salat. Wenn der Filmer den Gegner belasten kann, wird er es. Kann er nicht, sondern belastet sich selber damit, wird er einen Teufel tun, sich selber damit zu beschuldigen. Da ist Chancengleichheit wirklich ein achtenswertes Gut!
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Geändert von konzertpix.de (16.05.2014 um 19:16 Uhr)
konzertpix.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 21:03   #7
lampenschirm

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.125
was da nicht alles zusammen kommt.....

alles hat sein Für und Wider...je nach Standpunkt....

aber manchmal bin ich schon bald für Anarchismus ... ; darf man überhaupt noch etwas selbständig tun ?
lampenschirm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2014, 23:30   #8
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.549
Wobei wir jetzt offenbar nicht mehr über Datenschutz sondern die Freiheit sich nicht selbst zu belasten psrechen.

Unfalldatenschreiber sind u.a. deshalb umstritten, weil das deutsche Gesetz eben die Möglichkeit Beweise zurückzuhalten gibt, wenn man sich damit selbst belasten würde.
Hier könnten nur die Versicherungen Abhilfe schaffen indem sie Unfalldatenschreiber als massives "Rabattmittel" einsetzen würden - letztendlich sind eindeutige Beweise auch kostenmindernd im Falle der Ursachenermittlung/Klärung der Schuldfrage.

Mit dem Dash-Cam-Verbot hat das aber weniger zu tun.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (16.05.2014 um 23:51 Uhr)
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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