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Alt 12.12.2013, 23:04   #1
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.133
Für mein mangelhaftes, da vom gesunden Menschenverstand geprägtes Rechtsverständnis sieht das eher nach fortgesetzten, gewerbsmäßigen Betrug aus, unter wirksamer Beihilfe der Kölner Staatsanwaltschaft.......
Meiner Erfahrungen in solchen Fällen ist allerdings, das Anwälte Abmahnungen verschicken gegen die man sich dann mit Hilfe anderer Anwälte zur Wehr setzen muss, eine gute Zusammenarbeit.....
Und da bekannterweise die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt, geht das munter so weiter. Die Hoffnung, dass sich die Anwaltskammern solcher zwielichtiger Typen entledigt und Diesen damit die Arbeitsgrundlage entzieht, habe ich jedenfalls aufgegeben.

Michael
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.12.2013, 23:42   #2
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Die Hoffnung, dass sich die Anwaltskammern solcher zwielichtiger Typen entledigt und Diesen damit die Arbeitsgrundlage entzieht, habe ich jedenfalls aufgegeben.
Na, na, mal nicht ganz so pessimistisch . Dass kommt durchaus vor, mir ist da ein ziemlich prominenter Fall in Erinnerung.

Dreist finde ich an diesem Fall, wie da das Gericht über den Tisch gezogen wurde, dass die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hat. Aber die Richter sind eben keine IT-Experten. Und da ich selber eine Richterin im Bekanntenkreis habe: Die Gerichte sind völlig überlastet. Da ist halt auch die Politik aufgerufen, mehr Geld für die Justiz locker zu machen (wie auch für die Bildung). But hat's another song.

LG
Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2013, 00:16   #3
Fotoekki
 
 
Registriert seit: 12.10.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 1.085
Wenn der Herr Gravenreuth noch im Geschäft wäre, hätte ich ein klares Vorurteil, wer das aufgezogen hat. Geschickt gewählt finde ich die Höhe der Abmahngebühren: 250 Euro. Da hofft jemand, dass ganz schnell und kleinlaut gezahlt wird, bevor die Partnerin/Ehefrau was merkt.
Solche Beträge gehen bei Durchsicht der Kontoauszüge vor Weihnachten bei vielen auch als Ausgabe für Geschenke durch.

Außerdem muss man wohl erst mal einen Anwalt finden, der bei diesem Betrag bereit ist, einen Finger krumm zu machen...

Gelegentlich bin ich doch für die Wiedereinführung des Faustrechts.
__________________
************* Bye, Ekki *************

Kunst ist, wenn man's nicht kann. Wenn man's kann, ist es keine Kunst. (Nestroy)
Fotoekki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2013, 09:12   #4
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.438
Zitat:
Zitat von Fotoekki Beitrag anzeigen
Außerdem muss man wohl erst mal einen Anwalt finden, der bei diesem Betrag bereit ist, einen Finger krumm zu machen...
Davon gibt es mehr als genug
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 13.12.2013, 07:02   #5
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Na, na, mal nicht ganz so pessimistisch . Dass kommt durchaus vor, mir ist da ein ziemlich prominenter Fall in Erinnerung.

Dreist finde ich an diesem Fall, wie da das Gericht über den Tisch gezogen wurde, dass die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hat. Aber die Richter sind eben keine IT-Experten. Und da ich selber eine Richterin im Bekanntenkreis habe: Die Gerichte sind völlig überlastet. Da ist halt auch die Politik aufgerufen, mehr Geld für die Justiz locker zu machen (wie auch für die Bildung). But hat's another song.

LG
Martin
Wenn man kein Fachmann ist, muss man halt einen zu rate Ziehen. Kein Richter würde die Beurteilung von Kindeswohl selbst vornehmen, sondern dies immer einem Psychologen überlassen (ob das immer besser ist, sei mal dahin gestellt.) So hätte man auch hier vorgehen müssen.
Unsere Gerichte quellen über wegen Prozesswut einiger kranker Geister. Nun kommt so was noch dazu und wichtige Entscheidungen dauern Jahre und neuere Vorgaben der EU verschärfen das Problem noch. Und statt diesem unnötigen Prozessen ein Ende zu setzen und einfach ein Schlussstrich zu ziehen, beschäftigen sich hoch bezahlte Staatsdiener jahrelang damit, statt den Verursachern eine saftige Strafe aufzubrummen. Am Ende zahlt wieder der Steuerzahler...

Ich kann den Missmut gegenüber unserer Gerichtsbarkeit gut verstehen.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 13.12.2013, 08:15   #6
Butsu
 
 
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.169
Vorratsspeicherung von Daten verstösst gegen EU-Recht! Unrechtmäßig erworbene Beweismittel haben eigentlich vor Gericht keinen Bestand.
Butsu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2013, 08:58   #7
CB450
 
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.875
Ob es gegen EU-Recht verstösst ist wohl noch offen. Unsere (vielleicht) kommende Regierung ist da anderer Meinung.
Und auch das mit den unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln scheint in Deutschland nicht so zu sein. Gelesen bei Focus Online.

So wie man uns die Vorratsdatenspeicherung verkaufen will, werden die Daten nur bei schweren Straftaten herausgegeben.
Die Realität zeigt, dass das Streamen eines Schmuddelclips als solche Straftat zählt.
Und ob die Daten herausgegeben werden entscheidet ein Richter, der den Unterschied zwischen Streaming und Download nicht kennt.

Derweil reiben sich die Herren Anwälte beider Seiten die Hände ob solcher Ahnungslosigkeit.

Ich bin sehr dafür das Urheberrecht zu schützen. Aber bitte mit klaren Regeln und Gesetzen.
Nicht mit Mutmaßungen und Ungereimtheiten, die nur die Anwälte glücklich (reich) machen und den Bürger ratlos zurücklassen.

VG,
Peter

Geändert von CB450 (13.12.2013 um 09:21 Uhr)
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Alt 13.12.2013, 10:26   #8
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Zitat:
Zitat von CB450 Beitrag anzeigen
Und auch das mit den unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln scheint in Deutschland nicht so zu sein. Gelesen bei Focus Online.
Typisches Beispiel: in fremden Ländern auf welchem Weg auch immer erworbene Steuerdaten-CDs.
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Alt 13.12.2013, 11:01   #9
Schranzie
 
 
Registriert seit: 17.05.2013
Ort: Konstanz
Beiträge: 322
Über diesen Fall habe ich auch schon einiges gelesen. Irgendwo wird empfohlen, einfach nicht zu zahlen, denn mehr als Fordern kann der Anwalt in diesem Fall nicht.

Vertritt der Anwalt eigentlich irgend eine Bestimmte Produktionsfirma, oder gehen die Abmahnungen einfach so an Jeden der sich auf dieser Plattform Filme ansieht?
Davon habe ich bislang noch nichts gelesen
__________________
Beste Grüße,
Ollie
Schranzie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2013, 16:55   #10
pagestin
 
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 477
Zitat:
Zitat von konzertpix.de Beitrag anzeigen
Typisches Beispiel: in fremden Ländern auf welchem Weg auch immer erworbene Steuerdaten-CDs.

...nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich!
pagestin ist offline   Mit Zitat antworten
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