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#1 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.133
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Für mein mangelhaftes, da vom gesunden Menschenverstand geprägtes Rechtsverständnis sieht das eher nach fortgesetzten, gewerbsmäßigen Betrug aus, unter wirksamer Beihilfe der Kölner Staatsanwaltschaft.......
Meiner Erfahrungen in solchen Fällen ist allerdings, das Anwälte Abmahnungen verschicken gegen die man sich dann mit Hilfe anderer Anwälte zur Wehr setzen muss, eine gute Zusammenarbeit..... Und da bekannterweise die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt, geht das munter so weiter. Die Hoffnung, dass sich die Anwaltskammern solcher zwielichtiger Typen entledigt und Diesen damit die Arbeitsgrundlage entzieht, habe ich jedenfalls aufgegeben. Michael |
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#2 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
![]() Dreist finde ich an diesem Fall, wie da das Gericht über den Tisch gezogen wurde, dass die Herausgabe der IP-Adressen angeordnet hat. Aber die Richter sind eben keine IT-Experten. Und da ich selber eine Richterin im Bekanntenkreis habe: Die Gerichte sind völlig überlastet. Da ist halt auch die Politik aufgerufen, mehr Geld für die Justiz locker zu machen (wie auch für die Bildung). But hat's another song. LG Martin |
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#3 |
Registriert seit: 12.10.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 1.085
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Wenn der Herr Gravenreuth noch im Geschäft wäre, hätte ich ein klares Vorurteil, wer das aufgezogen hat. Geschickt gewählt finde ich die Höhe der Abmahngebühren: 250 Euro. Da hofft jemand, dass ganz schnell und kleinlaut gezahlt wird, bevor die Partnerin/Ehefrau was merkt.
Solche Beträge gehen bei Durchsicht der Kontoauszüge vor Weihnachten bei vielen auch als Ausgabe für Geschenke durch. Außerdem muss man wohl erst mal einen Anwalt finden, der bei diesem Betrag bereit ist, einen Finger krumm zu machen... Gelegentlich bin ich doch für die Wiedereinführung des Faustrechts. ![]()
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************* Bye, Ekki ************* Kunst ist, wenn man's nicht kann. Wenn man's kann, ist es keine Kunst. (Nestroy) |
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#4 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.438
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Zitat:
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#5 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Zitat:
Unsere Gerichte quellen über wegen Prozesswut einiger kranker Geister. Nun kommt so was noch dazu und wichtige Entscheidungen dauern Jahre und neuere Vorgaben der EU verschärfen das Problem noch. Und statt diesem unnötigen Prozessen ein Ende zu setzen und einfach ein Schlussstrich zu ziehen, beschäftigen sich hoch bezahlte Staatsdiener jahrelang damit, statt den Verursachern eine saftige Strafe aufzubrummen. Am Ende zahlt wieder der Steuerzahler... Ich kann den Missmut gegenüber unserer Gerichtsbarkeit gut verstehen. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#6 |
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.169
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Vorratsspeicherung von Daten verstösst gegen EU-Recht! Unrechtmäßig erworbene Beweismittel haben eigentlich vor Gericht keinen Bestand.
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#7 |
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.875
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Ob es gegen EU-Recht verstösst ist wohl noch offen. Unsere (vielleicht) kommende Regierung ist da anderer Meinung.
Und auch das mit den unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln scheint in Deutschland nicht so zu sein. Gelesen bei Focus Online. So wie man uns die Vorratsdatenspeicherung verkaufen will, werden die Daten nur bei schweren Straftaten herausgegeben. Die Realität zeigt, dass das Streamen eines Schmuddelclips als solche Straftat zählt. Und ob die Daten herausgegeben werden entscheidet ein Richter, der den Unterschied zwischen Streaming und Download nicht kennt. Derweil reiben sich die Herren Anwälte beider Seiten die Hände ob solcher Ahnungslosigkeit. Ich bin sehr dafür das Urheberrecht zu schützen. Aber bitte mit klaren Regeln und Gesetzen. Nicht mit Mutmaßungen und Ungereimtheiten, die nur die Anwälte glücklich (reich) machen und den Bürger ratlos zurücklassen. VG, Peter Geändert von CB450 (13.12.2013 um 09:21 Uhr) |
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#8 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Typisches Beispiel: in fremden Ländern auf welchem Weg auch immer erworbene Steuerdaten-CDs.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#9 |
Registriert seit: 17.05.2013
Ort: Konstanz
Beiträge: 322
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Über diesen Fall habe ich auch schon einiges gelesen. Irgendwo wird empfohlen, einfach nicht zu zahlen, denn mehr als Fordern kann der Anwalt in diesem Fall nicht.
Vertritt der Anwalt eigentlich irgend eine Bestimmte Produktionsfirma, oder gehen die Abmahnungen einfach so an Jeden der sich auf dieser Plattform Filme ansieht? Davon habe ich bislang noch nichts gelesen |
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#10 |
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 477
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