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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.03.2008
Ort: Südtirol
Beiträge: 183
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#2 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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#3 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Gibt's etwas neues bzgl. dieses Urteils?
Und was soll der Nachsatz bedeuten? Auch wenn ich Datenträger verkaufe, muss ich bestehende Installationen löschen, bzw. darf die Software legalerweise nicht mehr benutzen.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#4 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Bei Downloads nicht ganz so einfach. Aber mal schauen, ob die Rechtsprechung da weiterhin konsistent bleibt. Unabhängig davon hast natürlich ein praktisches Problem, wenn der Hersteller nicht in Europa sitzt und die Gesetzeslage nicht anerkennt. Dann kannst nämlich keine Upgrades mehr machen und müsstest allenfalls eine US Firma in Europa klagen, was m.E. nicht durchsetzbar ist. |
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#5 |
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
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Der EuGH hat entschieden, daß Software grundsätzlich, also auch als Downloadversion weiterverkauft werden darf (sog. Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht), der BGH hat das Urteil fürs deutsche Recht "bestätigt" (wobei ihm ja im Prinzip keine Wahl blieb, weil der BGH es ja dem EuGH vorgelegt hatte):
BGH Urteil vom 17.07.2013
__________________
Hier steht eine Signatur. Geändert von Maarthok (04.09.2013 um 16:25 Uhr) |
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