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Alt 03.09.2013, 22:21   #1
Hush

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.03.2008
Ort: Südtirol
Beiträge: 183
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Außerdem kannst du die Software ja immer wieder runterladen.
Das mit dem "immer wieder runterladen" wusste ich nicht, ist ein gutes Argument, danke fuer den Tip!
Diethard
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Alt 04.09.2013, 00:12   #2
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von Hush Beitrag anzeigen
Das mit dem "immer wieder runterladen" wusste ich nicht, ist ein gutes Argument, danke fuer den Tip!
Diethard
Software auf Datenträger kannst nach EU-Recht weiterverkaufen, runtergeladene Software nicht. Nur falls man sie nicht mehr haben will.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2013, 00:34   #3
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Gibt's etwas neues bzgl. dieses Urteils?

Und was soll der Nachsatz bedeuten? Auch wenn ich Datenträger verkaufe, muss ich bestehende Installationen löschen, bzw. darf die Software legalerweise nicht mehr benutzen.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2013, 13:56   #4
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Gibt's etwas neues bzgl. dieses Urteils?

Und was soll der Nachsatz bedeuten? Auch wenn ich Datenträger verkaufe, muss ich bestehende Installationen löschen, bzw. darf die Software legalerweise nicht mehr benutzen.
Das Urteil kannte ich nicht. Bisher war es nur bei Datenträgern so, weil hier ein physikalischer Gegenstand besteht, an dem man Eigentumsverhältnisse leicht feststellen kann. Wer die Box hat, ist der Besitzer und hat üblicherweise die Lizenz.
Bei Downloads nicht ganz so einfach. Aber mal schauen, ob die Rechtsprechung da weiterhin konsistent bleibt.
Unabhängig davon hast natürlich ein praktisches Problem, wenn der Hersteller nicht in Europa sitzt und die Gesetzeslage nicht anerkennt. Dann kannst nämlich keine Upgrades mehr machen und müsstest allenfalls eine US Firma in Europa klagen, was m.E. nicht durchsetzbar ist.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2013, 16:22   #5
Maarthok
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
Der EuGH hat entschieden, daß Software grundsätzlich, also auch als Downloadversion weiterverkauft werden darf (sog. Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht), der BGH hat das Urteil fürs deutsche Recht "bestätigt" (wobei ihm ja im Prinzip keine Wahl blieb, weil der BGH es ja dem EuGH vorgelegt hatte):

BGH Urteil vom 17.07.2013
__________________
Hier steht eine Signatur.

Geändert von Maarthok (04.09.2013 um 16:25 Uhr)
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