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Alt 17.07.2013, 17:17   #6
HoSt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.918
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Worin liegt denn der Unterschied zwischen einem Lichtbild und einem Lichtbildwerk?
Das wäre dann wohl zunächst zu klären, wie eine Postkarten nach diesem Schema zu klassifizieren ist.

Wie kommst du eigentlich auf 1959?
Wenn bis 1985 eine allgemeine Schutzfrist von 25 Jahren (egal ob Lichtbild oder Lichtbildwerk) galt, dann war diese für alle Bilder, die vor dem 31.12.1959 veröffentlich wurden abgelaufen und konnten durch die Gesetzesänderung 1985 nicht mehr geändert werden.

... und damit würde sich auch die - durchaus schwierige - Unterscheidung Lichtbild/Lichtbildwerk erübrigen...
__________________
Grüße aus dem Taunus
Holger

Kritik und Kommentare zu meinen Bildern sind immer wollkommen, auch im Bildercafé
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