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#1 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Einerseits muß m.E. der Kontakt über den Verkäufer laufen, um entsprechend Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Dies möglichst innerhab der ersten 6 Monate. Und kannst natürlich nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen auf Wandlung bestehen.
Auf der anderen Seite wäre der direkte Kontakt zur Gechäftsleitung von Sony sicher nicht schlecht. Ich schreibe meist direkt an den Vorstand, da die ja nicht mit solchen Details belästigt werden und normal nicht mitbekommen, dass der Laden draußen an die Wand fährt. Meist gibt es da sehr konstruktive Gespräche bzw. Briefe, die sehr oft zu einer Lösung führen. |
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#2 |
Registriert seit: 22.12.2011
Ort: Zürcher Weinland (CH)
Beiträge: 263
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Bin ich froh, dass ich in der Schweiz lebe. Für solche Eskapaden wie die von aidualk beschriebenen hätte ich keine Nerven!
Ich habe beim Kauf meiner A99 eine Herstellergarantie von 4 Jahren erhalten (die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung wie in Deutschland gibts bei uns so nicht). Wenn etwas mit der Kamera nicht stimmen sollte, geht sie via meinem Fachhändler an Sony Schweiz zur Reparatur (die Reparatur ausführen wird wohl ein zertifizierter Untervertreter). Sollte keine Reparatur möglich sein, wird das Teil ersetzt, punkt - da lasse ich nicht lange mit mir reden. Der gekaufte Artikel hat bis zum letzten Tag der Garantiefrist einwandfrei zu funktionieren, andernfalls hat der Hersteller für eine einwandfreie Reparatur oder Ersatz zu sorgen (gilt natürlich nicht für Funktionsstörungen infolge von falscher Handhabung oder äussere Beschädigungseinwirkung). Dasselbe gilt auch für alle sonstigen Elektronikartikel (wie z.B. auch die Objektive, Blitze, etc.), hier ist vom CH-Gesetzgeber eine Mindestgarantie von 2 Jahren vorgeschrieben, egal bei welchem Händler gekauft und auch selbst dann, wenn dieser in seinen AGBs nur 12 Monate Garantie eingetragen hat. Ist vielleicht für die Deutschen im grenznahen Gebiet auch mal ein Argument, ihr Equipment in der Schweiz zu besorgen, auch wenn man bei korrekter Verzollung den preislichen Währungsvorteil (Elektronikartikel sind in der Schweiz oftmals deutlich günstiger als im EU-Raum) grösstenteils wieder verliert. Der Vorteil des offensichtlich besseren Garantieschutzes ist aber nicht von der Hand zu weisen. Geändert von s2krevs9k (17.04.2013 um 12:45 Uhr) |
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#3 | ||
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
![]() Zu [2]: Da wäre ich vorsichtig. Die gesetzliche Gewährleistung ist kürzer als in der EU, lediglich die Herstellergarantien können länger sein. Trotzdem ist man davon abhängig, was Sony als "Fehler" ansieht. Bei Computers hat man z.B. eher kürzere Gewährleistungen in der Schweiz - also aufpassen. Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht: Warum lässt man sich denn während der ersten sechs Monate überhaupt auf das Spielchen mit Reparatur ein? Nach §439 kann ich die Ware zurückgeben und die Lieferung einer fehlerfreien Ware verlangen: Zitat:
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Viele Grüße, Klaus |
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#4 | |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Zitat:
Ein Tausch dürfte wohl unter "unverhältnismäßigen Kosten" fallen und damit abgelehnt werden. Allgemein gilt, dass die Beseitigung eines Mangels zweimal scheitern muss, bevor man von seinen weitergehenden Rechten Gebrauch machen kann. @aidualk Viel Spaß mit der Neuen ![]()
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Viele Grüße Reiner |
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