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#11 |
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: D-Hildesheim
Beiträge: 2.681
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Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.
Einfach den regulären Rechnungsbetrag überweisen und alles ist gut. Hab ich auch schon gemacht und nie Probleme bekommen. MFG Michael |
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