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About Schmidt 29.03.2013 19:36

Dummer aber ärgerlicher Fehler, Mahnung dennoch korrekt?
 
Hallo,
mir ist der Fehler unterlaufen, dass ich vergaß, eine Rechnung zu überweisen. Doppelt ärgerlich ist, dass ich nun zusätzlich 3,70 Euro Mahngebühren zahlen soll.
Der Ablauf wie folgt.

Bestellt am 01.03.13, ein Bild bei Fotofox, da Gutschein vorhanden.
Rechnungsstellung am 04.03.13
Mahnung kam am 28.03.13

Mir ist klar, dass der Fehler bei mir liegt, weil ich es einfach vergaß. Allerdings finde ich 3,70 Euro bei einem Warenwert von 18,90 Euro schon heftig, denn das sind fast 20%! Eine Zahlungserinnerung hätte zudem schnell für Abhilfe und einen zufriedeneren Kunden gesorgt.

Nachdem ich nun noch dies hier gelesen habe, bin ich mir sicher, dass ich dort nicht mehr bestellen werde. Dort ist von von 30 Tagen die Rede, diese Frist hatte ich noch nicht überschritten und trotzdem soll ich Mahngebühren zahlen.

Eine Erinnerung hätte ein Kunden erhalten, so hat man wegen 3,70 Euro ein Kunden vergrault, der schon für einige 100 Euro dort bestellt hat und auch weiterhin hätte.

Gruß und frohe Ostern
Wolfgang

frame 29.03.2013 19:40

Mahngebühren bei der ersten Mahnung? Unüblich.

Ich überweise in solchen Fällen einfach nur den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühren - und habe noch in keinem Fall davon wieder was gehört. NUR die Mahngebühren nochmal einzutreiben wäre ganz schön aufwendig ...

About Schmidt 29.03.2013 19:49

Hallo,
das ist nicht nur unüblich, sondern auch unrechtens, wie hier nachzulesen!

Doch ich habe keine Lust, mich wegen der 3,70 Euro zu streiten, vor allem weil das ganze über BillSAFE lief. Dann muss ich mich auch noch mit denen (sitz in Luxemburg) auseinander setzen, das ist mir zu dumm!

Dann war mein Gutschein halt für die Katz, aber FotoFox hat einen Kunden weniger. ;) Mit etwas gutem Willen hätte man das auch anders (Zahlungserinnerung) lösen können.

Gruß Wolfgang

looser 29.03.2013 19:50

Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.

Einfach den regulären Rechnungsbetrag überweisen und alles ist gut. Hab ich auch schon gemacht und nie Probleme bekommen.

MFG Michael

daso 29.03.2013 19:50

Na da würd ich sagen 1x fotofox und nie wieder.

Tom D 29.03.2013 19:52

Na, das solltest du denen aber doch mal freundlich schreiben, damit die auch wissen, was sie falsch gemacht haben. Vielleicht sehen sie es ja ein und es gibt einen weiteren Gutschein als Wiedergutmachung.

TaPeete 29.03.2013 19:58

Ich habe auch schon 3 mal den Betrag ohne die Mahngebühr überwiesen. Es kam danach keine weitere Forderung.

About Schmidt 29.03.2013 20:04

Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang

Sofian 29.03.2013 20:23

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1431653)
Hallo,
das ist nicht nur unüblich, sondern auch unrechtens, wie hier nachzulesen!

Zitat:

Zitat von looser (Beitrag 1431654)
Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.

Das stimmt nicht so. (auch nicht auf der Seite!) Bitte niemals pauschale Mahngebühren bezahlen, diese sind in 99% aller Fällen unberechtigt und nicht zu verwechseln mit gesetzlich geregelten Verzugszinsen.

Mahngebühren sind nur in konkreten Ausnahmefällen berechtigt, z.B. wenn es sich um eindeutig zurechenbare Aufwendungen handelt. Klar, man kann streiten, ob das Porto und der betriebliche Vorgang des Mahnens dazu zählt, aber das muss der Gläubiger dann erstmal verargumentieren.

Unterm Strich (und das sage ich mit eigener Erfahrung in der Debitorenbuchhaltung) sollte man bei einer Mahnung:
1. Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und Status berichten
2.bezahlen bzw. Klärung vorantreiben
3.keine Mahngebühren zahlen

Die Mahngebühren werden auf gut Glück erhoben, ich kenne auch kein Unternehmen,welches diese dann noch weiter verfolgt/ eintreiben möchte (lohnt sich nicht).

Liebe Grüß
Sofian

daso 29.03.2013 20:23

Gibt doch genug andere anbieter mit ähnlichen leistungen... Würd da gar nicht groß drüber nachdenken und die sache abhaken...


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