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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » markenmehrwert (aus dem Geissler-Thread)
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Alt 22.03.2013, 22:22   #11
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.139
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Gibts sowas auch für Sigma?
Hab gerade für die nex nen neues 30ger gekauft ... villeicht kann ich da ja auch was registrieren und mehr Garantie oder so bekommen
Sigma macht Registrierung und Service selber und lagert nicht wie Sony beides an Subunternehmer aus:
https://www.sigma-foto.de/service/pr...strierung.html

Und ja, es gibt dafür dann drei Jahre Garantie, egal wo du es gekauft hast
Registrierungsfrist ist wie bei markenmehrwert.com 8 Wochen nach dem Kauf.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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Alt 23.03.2013, 07:47   #12
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.287
Was ich ärgerlich finde, ist diese Unübersichtlichkeit.
Wenn man nicht wirklich genau hinschaut, kommt man nicht auf Markenmehrwert.
Man registriert Gerät bei Sony und denkt, ok, das reicht.
So ging es mir mit meiner NEX7.

Durch irgendeinen Thread hier, bin ich dann auf Markenmehrwert gestoßen. Ach richtig, hab ich gedacht, da war doch was, als ich die A55 gekauft hatte. Schnell nachgeschaut, ja, meine A55 war und ist dort registriert, obwohl ich sie schon weiter verkauft habe.
Also schnell auch die NEX 7 registrieren, ging aber nicht mehr, weil der Zeitraum schon verstrichen war.

Habe darauf hin mehrere böse Mails geschickt, immer Antwort bekommen, zuletzt positive Telefongespräche geführt und dann noch die Verlängerung bekommen.

Sony sollte sich hier was anderes überlegen und die Verlängerung direkt über die Sonyseite anbieten, wie es für TVs und Laptops auch geht. Das würde der Übersichtlichkeit und der Vereinfachung dienen.

Manchmal denke ich, es wird absichtlich etwas "versteckt", damit der Kunde es nicht findet und somit keine längere Garantie gewährt werden muß.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
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Alt 23.03.2013, 09:46   #13
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.197
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
In der Tat. Bei mir steht zwar hinter jedem Produkt, dass die Garantierverlängerung gültig ist, aber ein paar Ungereimtheiten bei zwei von 5 Produkten gibt es dennoch:
  1. SAL1650: Kaufdatum 12/2012, ohne Coupon-Nr. -> "+ Garantie" in grün (aber nicht "+1 Garantie" )
  2. SAL50F18: Kaufdatum 03/2012, mit Coupon-Nr. -> "+1 Garantie" in grün (aber mit Angabe "Coupon-Nummer fehlt oder ist ungültig!", die man erst sieht, wenn man mit der Maus über das als gültig angezeigte "+1 Garantie" fährt )
Also bei mir ist auf der markenmehrwert.com-Seite auch einmal mit +1 garantie und zweimal nur + Garantie vermerkt.

Auf der Urkunde die dann per mEmail verschickt wurde steht aber explizit ein Garantieende drauf

Das nachfolgende Gerät / die nachfolgenden Geräte haben Sie registrieren lassen und sich damit einen verlängerten Garantiezeitraum von insgesamt 24 Monaten ab Kaufdatum gesichert.
Gerätetyp Typ 1.
Andere SAL1855
Seriennummer /
Garantieende:
09.02.2015

Ich denke mal dass das dann gilt.
Es wird auch darauf hingewiesen den originalen Kaufbeleg und diese Urkunde aufzubewahren.

Viele Grüße

Michael
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2013, 11:18   #14
joshua
 
 
Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Südhessen
Beiträge: 172
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Und ja, es gibt dafür dann drei Jahre Garantie, egal wo du es gekauft hast
Stimmt nicht ganz. Mein 50 1.4 von amazon.uk konnte ich nicht registrieren da es nicht von Sigma Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
joshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2013, 13:53   #15
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Ich hatte auch schon Schwierigkeiten mit der Registrierung. Und zwar nicht für im Ausland gekaufte Geräte, sondern für ein regulär im deutschen Handel gekauftes (Sony Style Store!) Objektiv. Das ließ sich nirgendwo bei Sony registrieren. Das ist ganz besonders ärgerlich, weil es sich um mein teuerstes NEX-Objektiv handelt (10-18). Es lag aber auch keinerlei Info dabei, ob dieses Objektiv überhaupt für eine Garantieverlängerung vorgesehen ist.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.03.2013, 18:36   #16
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
... Sony sollte sich hier was anderes überlegen und die Verlängerung direkt über die Sonyseite anbieten, wie es für TVs und Laptops auch geht. Das würde der Übersichtlichkeit und der Vereinfachung dienen.
...
Hallo Irmi,

auch TVs und Laptops müssen über Markenmehrwert.com registriert werden, um in den Genuss der kostenlosen Sony-Garantieverlängerung zu kommen.
https://www.markenmehrwert.com/sony-...t?locale=DE_de

Die Garantieverlängerung direkt über Sony gilt nur für kostenpflichtige Garantieverlängerungen (z.B. auf 5 Jahre).
http://www.sony.de/hub/garantieerweiterung?null
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2013, 13:11   #17
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.287
Hallo Jürgen,

ok, das wußte ich so nicht. Jedenfalls sollte Sony das an einer übersichtlichen Stelle bündeln. Aber vielleicht will man das ja nicht wirklich, denn findet der Kunde es nicht, muß man es ihm auch nicht gewähren.

Übrigens eine Urkunde habe ich nie zugeschickt bekommen. Ich habe lediglich den Inhalt meines Benutzerkontos als Bildschirmdruck gespeichert. Auch dort ist ein Enddatum vermerkt.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
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Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2013, 13:29   #18
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

... Aber vielleicht will man das ja nicht wirklich, denn findet der Kunde es nicht, muß man es ihm auch nicht gewähren.
Das Gefühl hat man als Kunde jedenfalls.
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Übrigens eine Urkunde habe ich nie zugeschickt bekommen. Ich habe lediglich den Inhalt meines Benutzerkontos als Bildschirmdruck gespeichert. Auch dort ist ein Enddatum vermerkt.
Bei mir das Gegenteil: 2 Markenmehrwerturkunden direkt vom Händler mit Ware erhalten und 1 von Markenmehrwert per Mail (etliche Monate nach der Registrierung durch mich). Im Benutzerkonto ist nichts mehr gespeichert, auch wenn ich die richtige Artikelbezeichnung und Seriennummer eingebe.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2013, 17:46   #19
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

wer als Privatkunde sein Equipment beim Fachhändler gekauft hat braucht sich eh keine Sorgen machen. Es gelten 2 Jahre Gewährleistung. Ich sehe da wenig Mehrwert durch die 2-jährige Sonygarantie (ich habe die Garantiebedingungen nicht studiert, kann sein dass Sony die Garantiefälle großzügioger handhabt als ein Händler Gewährleistungsfälle, ich habe es bei Autos aber auch schon andersrum erlebt, weil der Händler mich als Kunde nicht verlieren wollte hat er ein Bauteil getauscht, das laut Hersteller noch in der Toleranz war, aber von Anfang an Geräusche verursachte).

Ich hatte verbummelt meine A55 zu registrieren und als nach 1,5 Jahren das Display einen Schatten bekam bei Geissler angerufen, ob ich sie über den Händler einreichen muss oder direkt zusenden kann. Ich konnte sie direkt einsenden und bekam sie direkt auf Gewährleistung repariert zurück.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2013, 18:34   #20
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Schwein gehabt, oder besser Kulanz.
Geissler kann aber keine Gewährleistung regulieren, weil dein Vertragspartner dafür der Händler ist.

Gewährleistung hat eben die Beweislastumkehr. Damit sinds de facto nur 6 Mo aber dafür gesetzlich geregelt. Garantie ist ohne Beweislastumkehr und damit vorteilhaft aber mit Pferdefüssen, die der Hersteller definieren kann ;-).
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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