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#11 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.139
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Zitat:
https://www.sigma-foto.de/service/pr...strierung.html Und ja, es gibt dafür dann drei Jahre Garantie, egal wo du es gekauft hast ![]() Registrierungsfrist ist wie bei markenmehrwert.com 8 Wochen nach dem Kauf.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#12 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.287
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Was ich ärgerlich finde, ist diese Unübersichtlichkeit.
Wenn man nicht wirklich genau hinschaut, kommt man nicht auf Markenmehrwert. Man registriert Gerät bei Sony und denkt, ok, das reicht. So ging es mir mit meiner NEX7. Durch irgendeinen Thread hier, bin ich dann auf Markenmehrwert gestoßen. Ach richtig, hab ich gedacht, da war doch was, als ich die A55 gekauft hatte. Schnell nachgeschaut, ja, meine A55 war und ist dort registriert, obwohl ich sie schon weiter verkauft habe. Also schnell auch die NEX 7 registrieren, ging aber nicht mehr, weil der Zeitraum schon verstrichen war. Habe darauf hin mehrere böse Mails geschickt, immer Antwort bekommen, zuletzt positive Telefongespräche geführt und dann noch die Verlängerung bekommen. Sony sollte sich hier was anderes überlegen und die Verlängerung direkt über die Sonyseite anbieten, wie es für TVs und Laptops auch geht. Das würde der Übersichtlichkeit und der Vereinfachung dienen. Manchmal denke ich, es wird absichtlich etwas "versteckt", damit der Kunde es nicht findet und somit keine längere Garantie gewährt werden muß.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#13 | |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.197
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Zitat:
Auf der Urkunde die dann per mEmail verschickt wurde steht aber explizit ein Garantieende drauf Das nachfolgende Gerät / die nachfolgenden Geräte haben Sie registrieren lassen und sich damit einen verlängerten Garantiezeitraum von insgesamt 24 Monaten ab Kaufdatum gesichert. Gerätetyp Typ 1. Andere SAL1855 Seriennummer / Garantieende: 09.02.2015 Ich denke mal dass das dann gilt. Es wird auch darauf hingewiesen den originalen Kaufbeleg und diese Urkunde aufzubewahren. Viele Grüße Michael |
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#14 |
Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Südhessen
Beiträge: 172
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#15 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Ich hatte auch schon Schwierigkeiten mit der Registrierung. Und zwar nicht für im Ausland gekaufte Geräte, sondern für ein regulär im deutschen Handel gekauftes (Sony Style Store!) Objektiv. Das ließ sich nirgendwo bei Sony registrieren. Das ist ganz besonders ärgerlich, weil es sich um mein teuerstes NEX-Objektiv handelt (10-18). Es lag aber auch keinerlei Info dabei, ob dieses Objektiv überhaupt für eine Garantieverlängerung vorgesehen ist.
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Ciao Stefan |
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#16 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
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Zitat:
auch TVs und Laptops müssen über Markenmehrwert.com registriert werden, um in den Genuss der kostenlosen Sony-Garantieverlängerung zu kommen. https://www.markenmehrwert.com/sony-...t?locale=DE_de Die Garantieverlängerung direkt über Sony gilt nur für kostenpflichtige Garantieverlängerungen (z.B. auf 5 Jahre). http://www.sony.de/hub/garantieerweiterung?null |
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#17 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.287
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Hallo Jürgen,
ok, das wußte ich so nicht. Jedenfalls sollte Sony das an einer übersichtlichen Stelle bündeln. Aber vielleicht will man das ja nicht wirklich, denn findet der Kunde es nicht, muß man es ihm auch nicht gewähren. ![]() Übrigens eine Urkunde habe ich nie zugeschickt bekommen. Ich habe lediglich den Inhalt meines Benutzerkontos als Bildschirmdruck gespeichert. Auch dort ist ein Enddatum vermerkt.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#18 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
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Zitat:
![]() Bei mir das Gegenteil: 2 Markenmehrwerturkunden direkt vom Händler mit Ware erhalten und 1 von Markenmehrwert per Mail (etliche Monate nach der Registrierung durch mich). Im Benutzerkonto ist nichts mehr gespeichert, auch wenn ich die richtige Artikelbezeichnung und Seriennummer eingebe. |
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#19 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Hallo,
wer als Privatkunde sein Equipment beim Fachhändler gekauft hat braucht sich eh keine Sorgen machen. Es gelten 2 Jahre Gewährleistung. Ich sehe da wenig Mehrwert durch die 2-jährige Sonygarantie (ich habe die Garantiebedingungen nicht studiert, kann sein dass Sony die Garantiefälle großzügioger handhabt als ein Händler Gewährleistungsfälle, ich habe es bei Autos aber auch schon andersrum erlebt, weil der Händler mich als Kunde nicht verlieren wollte hat er ein Bauteil getauscht, das laut Hersteller noch in der Toleranz war, aber von Anfang an Geräusche verursachte). Ich hatte verbummelt meine A55 zu registrieren und als nach 1,5 Jahren das Display einen Schatten bekam bei Geissler angerufen, ob ich sie über den Händler einreichen muss oder direkt zusenden kann. Ich konnte sie direkt einsenden und bekam sie direkt auf Gewährleistung repariert zurück. Hans |
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#20 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Schwein gehabt, oder besser Kulanz.
Geissler kann aber keine Gewährleistung regulieren, weil dein Vertragspartner dafür der Händler ist. Gewährleistung hat eben die Beweislastumkehr. Damit sinds de facto nur 6 Mo aber dafür gesetzlich geregelt. Garantie ist ohne Beweislastumkehr und damit vorteilhaft aber mit Pferdefüssen, die der Hersteller definieren kann ;-). |
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