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#2 |
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Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
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Als Nicht-Jurist stimme ich mit Deiner Zusammenfassung überein! Diesen Bedingungen würde ich persönlich jedenfalls zustimmen! Was mir fehlt, ist die Verpflichtung zur Namensnennung der Fotografin / des Fotografen bei Veröffentlichungen. Ich erlebe immer wieder einmal, dass meine Bilder mit "Foto: Agentur XY" bezeichnet in unterschiedlichen Publikationen auftauchen und die Urheberquelle so "versandet".
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robert Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe (=> nur ~30km zur German Riviera |
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