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#1 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Moin Hermann,
Zitat:
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#2 | ||
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Zitat:
Zitat:
vorab, ich behaupte gar nicht, dass die Nutzung der Software unter diesen Bedingungen legal wäre. Ich finde die Situation nur nicht so eindeutig, wie du sie darstellst. Zu deinem Vergleich: Der hat m.E. nur ein Bein. Schließlich wird die Software um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen ja gerade mit dem Schlüssel geschützt, den der Hersteller jetzt mit der Software ohne Hinweis zum Download "angeboten" hat. Das hat schon was von "nehmt es, ich schenk es euch". Nicht umsonst sind zunächst alle (auch seriöse Medien) davon ausgegangen, dass die Software sozusagen Freeware geworden ist. Dass das anders geplant war, kam doch erst später raus. Und das mit der Verschlüsselung ist bei Bildern für gewöhnlich doch nicht der Fall. Auch die Art der Nutzung wäre ja eine andere, schließlich geht es ja nicht darum, jetzt die Software mit Schlüssel weiter zu verkaufen o.ä.. Aber trotzdem eine interessante Frage, was passiert, wenn jemand ein hochauflösendes Bild ohne jeden weiteren Hinweis zum Download im Internet anbietet und ein Anderer (Nr.2) druckt es sich aus und hängt es zu Hause hin? Macht Nr.2 sich dabei bereits strafbar? PS: Es wäre schön, wenn meine Bilder so begehrt wären und sich sogar Geld damit verdienen ließe. ![]() |
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