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Alt 20.11.2012, 00:32   #1
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Aber wenn es so wäre dann wäre es ja nicht schlimm zuzuschlagen nehme ich an. (also falls man sowas angeboten bekommt)
Klar kannst da zuschlagen. Der Händler verkauft eh unter Eigentumsvorbehalt. Du bist die Ware wieder los und das Geld kannst du vom Verkäufer zivilrechtlich einklagen. Wie heißt es so schön, Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders.

Aber in jedem Fall bist du der gelackmeierte, wenn du im konkreten Fall auf Grund der Fakten annehmen hättest müssen, dass die Ware nicht sauber ist oder wenn du auf Grund des niedrigen Preises Versacht schöpfen hättest müssen.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2012, 05:48   #2
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Verkäufer hat beide Auktionen vorzeitig beendet.
Hatte ihn nochmal gefragt wieso er bei so vielen neuwertigen Fotoequipement keine Kaufbelege hat
Bisher aber keine Antwort.
__________________
Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 08:32   #3
swivel
 
 
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
Zitat der Woche:

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
...Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders...
swivel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 08:52   #4
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Zitat:
Zitat von swivel Beitrag anzeigen
Zitat der Woche:

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
...Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders...
Ist aber Falsch. Genau wie neues Geld aus dem Nichts entsteht, verschwindet es auch wieder im Nichts. Das passiert, wenn Banken Geld verleihen, das sie gar nicht besitzen und Zinsen darauf nehmen, die die Kreditnehmer gar nicht zahlen können. Irgendwann platzen dann Blasen und irgendjemand streicht das virtuelle Geld wieder aus den Büchern. Daß das dann häufig die sind, die sich am wenigsten wehren können und denen es am meisten weh tut, ist ne andere Geschichte.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 09:50   #5
zickezacke60
 
 
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Nürnberg
Beiträge: 298
NEX 7

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
oder wenn du auf Grund des niedrigen Preises Versacht schöpfen hättest müssen.
Aber es waren doch "Bietauktionen" : da hängt der erzielte Preis ja von den Bietern und nicht vom Verkäufer ab! Dem Verkäufer den Vorwurf des niedrigen Preises zu machen, ist daher nicht haltbar.
__________________
LG Kurt
zickezacke60 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2012, 16:01   #6
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Klar kannst da zuschlagen. Der Händler verkauft eh unter Eigentumsvorbehalt. Du bist die Ware wieder los und das Geld kannst du vom Verkäufer zivilrechtlich einklagen. Wie heißt es so schön, Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders.
Ah okay!
Weils ihm ja quasi bei den Raten nicht gehört ....
Aber dann muss das ganze ja auch wieder kriminell sein ... und soweit ich weis können kriminelle "Schulden" oder Gerichtskosten oder sonstwas (Sorry kenn den namen gerade nich) nichtdurch Insolvenzverfahren wegfallen.

@roccor1

Such ma im Forum .... muss irgendwo sein, hab gerade keine Zeit dafür.
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 16:13   #7
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Es gibt auch Leute, die Spaß daran haben, sich alle Augenblicke eine neue Kamera mit Zubehör zu kaufen, um sie nach kurzer Zeit wieder zu verticken. Die Differenz zwischen An- und Verkauf ist gar nicht mal so groß und kann sich im hobbyistischen Bereich bewegen. Wenn man nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, lässt sich das auch vor dem Finanzamt als Hobby darlegen. Wurde auch von ein oder zwei ehemaligen Forensikern praktiziert.

Nicht alles, was man sich nicht erklären kann, muss böse sein .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 16:30   #8
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Wurde auch von ein oder zwei ehemaligen Forensikern praktiziert.
Haben diese Forensiker auch sämtlich Rechnungen ihrer unbenutzten Kameras und Objektive weggeworfen?
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 16:41   #9
MacSource
 
 
Registriert seit: 13.12.2005
Ort: D-20144 Hamburg
Beiträge: 1.112
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Haben diese Forensiker auch sämtlich Rechnungen ihrer unbenutzten Kameras und Objektive weggeworfen?
vermutlich, daher mussten sie auch anschliessend zu Forensikern werden...

Da sie “ehemalig“ ,sind (d.h. lange nicht mehr aktiv), ist zu vermuten, daß sie die Belege immer noch nicht wiedergefunden haben...

*scnr*

Christian
__________________
.
.

Mir scheint, die wichtigste Redensart im Deutschen heißt: "Spaß beiseite"!“
MacSource ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2012, 17:28   #10
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Horst, diese Leute kaufen sich die Dinger aber nicht, um sie noch gar nicht ausgepackt (siehe Artikelbeschreibung der bewerteten Teile) weiter zu verkaufen. Was gleichzeitig bedeutet, daß das Bild des Objektivs nicht sein eigenes sein kann. Was wiederum - wenn es ohne Erlaubnis verwendet wurde - auch noch urheberrechtlich fragwürdig ist.

So viele wenn's - nein, so eine Auktion bzw. so ein Verkäufer wäre nichts für mich.
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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