Also, es handelt sich hier wahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall. Dann ist ausschließlich der Verkäufer als Vertragspartner und Gewähleistungspflichtiger der Ansprechpartner.
Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken.
Also: Objektiv an Verkäufer. Keine anderen Wege einschlagen.
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