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#1 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch? |
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#3 | |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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Zitat:
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Also du meinst wenn so ein Fehler innerhalb von zwei Jahren bei normaler Nutzung auftritt (und das Objektiv habe ich tatsächlich relativ wenig genutzt), müsste der Fachmann zum Schluss kommen, dass von Anfang an irgendwas mit dem Objektiv nicht in Ordnung war?
Spielt es eine Rolle, ob ich das Objektiv direkt an Foto Geissler sende oder irgendwie auf die "Erlaubnis" des Händlers warte? |
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#5 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. |
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#6 | |
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
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Zitat:
Gruss Stefan |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Ich werde am Montag bei Foto Geissler anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die mir sagen.
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#8 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
Wenn man es dagegen an einen unabhängigen Fachmann sendet (d.h. Foto Geissler), kann der Fachmann beurteilen, ob das ein Gewährleistungsfall ist und somit den Beweis erbringen. Trotzdem muss man wohl den Händler vor Ablauf der Gewährleistungsperiode über den Fall in Kenntnis setzen, d.h. irgenwie den Gewährleistungsfall initiieren. Wie geht das? |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Gerade mit Foto Geissler telefoniert. Nochmals genau erklärt, dass dies kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall ist. Foto Geissler meint, ich soll das mit dem Händler abklären.
Jetzt stellt sich die Frage, wie ich so den Beweis erbringen soll, dass der Fehler schon von Anfang an im Objektiv war... Ich habe den Eindruck, dass ich so oder so auf den Kosten sitzen bleibe. |
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