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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Sony 70-300 G SSM Problem
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Alt 19.05.2012, 10:10   #1
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.05.2012, 10:23   #2
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:50   #3
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
Wenn es etwas wie eine "lose Schraube" ist, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist irgendwann löst - dann wäre der Mangel, dass von Anfang an mit der Schraube bzw. dem Gewinde oder eben dem Verbau nicht stimmte und sich die Schraube deshalb irgendwann löste. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler Dir beweisen, dass dem nicht so ist: z. B. indem er aufzeigen kann, dass Du selbst das Ding auseinandergeschraubt hättest und den Fehler selbst verursacht hättest. Oder dass ein Schaden aufgrund Unsachgemäßer Behandlung (Sturz, Wasserschaden...) entstanden ist. Nach den ersten 6 Monaten geht die Beweispflicht auf Dich über. Du müsstest also beweisen, dass der Mangel "lockere Schraube" von Anfang an vorlag. Das kann man selbst normalerweise nur schwer feststellen, weil erst ein Fachmann die genaue Ursache prüfen und eine wahrscheinliche Ursache dafür benennen müsste. Das kann z. B. Geissler. Im Idealfall bewertet dann Geissler, dass es tatsächlich ein Mangel sei oder sein könnte und der Händler akzeptiert das.
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:56   #4
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Also du meinst wenn so ein Fehler innerhalb von zwei Jahren bei normaler Nutzung auftritt (und das Objektiv habe ich tatsächlich relativ wenig genutzt), müsste der Fachmann zum Schluss kommen, dass von Anfang an irgendwas mit dem Objektiv nicht in Ordnung war?

Spielt es eine Rolle, ob ich das Objektiv direkt an Foto Geissler sende oder irgendwie auf die "Erlaubnis" des Händlers warte?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 15:43   #5
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
__________________
TorstenG ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.05.2012, 20:22   #6
DocBrauni
 
 
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das ist richtig. Und dennoch funktioniert ist in den meisten (meine eigene Erfahrung: drei) Fällen direkt über Geissler ohne Händlereinbindung problemlos. War dreimal (jeweils verschiedene Dinge, einmal auch ein Objektiv) keinerlei Diskussion...

Gruss

Stefan
DocBrauni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 20:37   #7
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Ich werde am Montag bei Foto Geissler anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die mir sagen.
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 12:34   #8
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das Problem ist die Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss nachweisen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Es reicht also nicht, das Objektiv an den Händler zu senden und ihn bitten es sich anzuschauen.

Wenn man es dagegen an einen unabhängigen Fachmann sendet (d.h. Foto Geissler), kann der Fachmann beurteilen, ob das ein Gewährleistungsfall ist und somit den Beweis erbringen.

Trotzdem muss man wohl den Händler vor Ablauf der Gewährleistungsperiode über den Fall in Kenntnis setzen, d.h. irgenwie den Gewährleistungsfall initiieren. Wie geht das?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 10:07   #9
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Gerade mit Foto Geissler telefoniert. Nochmals genau erklärt, dass dies kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall ist. Foto Geissler meint, ich soll das mit dem Händler abklären.

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich so den Beweis erbringen soll, dass der Fehler schon von Anfang an im Objektiv war... Ich habe den Eindruck, dass ich so oder so auf den Kosten sitzen bleibe.
amln ist offline   Mit Zitat antworten
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