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#19 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Also ich denke schon, dass Du eine Chance hättest. Nur ist es der Aufwand (Anwalt, Gerichtsverfahren, usw.) wert? Leider wohl eher nicht.
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, hatte das Fach Recht aber mal als Nebenfach bei nem nbenberuflichen (schon zweimal neben, also nicht so viel auf das geben was ich schreibe ![]() §119 BGB könnte helfen: Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Wäre halt die Frage, wie der 2. Absatz ausgelegt wird: "(2)Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden." Im digitalen Zeitalter könnte man im Verkehr als wesentlich ansehen, dass so ein Objektiv an ner Sony Alpha funktioniert. Andererseits sind ja aber auch sammler unterwegs die sowas altes evtl. kaufen. Schwierig das ganze. Und arglistische Täuschung wird man wohl nicht nachweisen können, auch wenn es auf der Hand liegt. Ich würde auch einfach eine negative Bewertung sprechen lassen (wenn er sich nicht auf eine Einigung einlässt). Dann hat sich das zukünftig nämlich irgendwann mit den ungenauen Beschreibungen. Da er aber nur 100% Bewertungen hat, scheint die Chance vorhanden zu sein, dass er bei solchen Beschreibungen mit sich reden lässt. Ich selbst habe auch mal was bei ebay verkauft. Es war nicht mehr alles dabei was OVP dabei war. Ich habe es extra dazugeschrieben. Verkauft wird das, was auf den Bildern zu sehen ist. Der Käufer war dann etwas enttäuscht, hat mir geschrieben dass er enttäuscht ist und im nachhinein gesehen hat, ja, stand ja da. Aber ob man sich trotzdem einigen könne. Ich hab ihm dann den Mehrerlös, den ich durch seinen Irrtum hatte, erlassen. |
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